Wir stellen uns vor : Ingrid Meidinger, Johannes Drerup , Andreas Krauch , Horst Schnur
(Foto: Andreas Krauch)
Wir sind keine Windkraftgegner und keine Atomkraftbefürworter.
Wir sind Bürger aus allen Schichten und Berufen. Bürger, die in und um Beerfelden und Rothenberg leben und arbeiten. Bürger, die den Odenwald lieben und ihn als ihre Heimat bezeichnen. Bürger, die hier bleiben wollen!
ABER:
Wir sind gegen eine subventionsgetriebene, planlose Aufstellung von Windrädern auf Kosten unserer Gesundheit, unserer Lebensqualität und unserer schützenswerten Natur.
Es ist es zu einer regelrechten "Goldgräberstimmung" gekommen. Die derzeit sehr hohen Subventionen (EEG-Umlage) führen dazu, dass Windräder auch an unwirtschaftlichen Standorten gebaut werden. Befürworter von Windrädern werden deshalb nicht müde, die von Windrädern ausgehenden Gefahren für den Menschen und die Natur zu relativieren und gering zu reden. Es gibt jedoch schon lange seriöse Quellen, die bestätigen, dass durch die Windräder unsere Gesundheit und die Natur aufs Empfindlichste beeinträchtigt werden.
Es geht hier um die Zukunft unserer Familien - um die Heimat unserer Kinder.
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Unter Wichtige Informationen sehen Sie den aktuellen Stand der Planung
Vergangene Woche haben wenig Wind und viele Wolken dafür gesorgt, dass die deutschen Energiepreise am Großhandel in extreme Höhen gestiegen sind – zum Unmut von anderen europäischen Ländern. Schwedens Vize-Regierungschefin Ebba Busch macht die deutsche Energiepolitik dafür verantwortlich.
Vor einigen Tagen sind die deutschen Energiepreise an der Strombörse in die Höhe geschnellt – auf fast 1000 Euro pro Megawattstunde. Der Grund: Durch zu wenig Wind und Sonne war die Produktion von Solarstrom gemindert. Das bekamen auch viele andere Länder zu spüren, darunter Schweden.
Denn in Zeiten der sogenannten Dunkelflaute, also wenn wenig Strom aus Wind- und Solarenergie gewonnen wird, importiert Deutschland viel Strom aus Schweden – und treibt so die Energiepreise in einigen Teilen des europäischen Landes in die Höhe. Schwedens Vizepremier- und Energieministerin Ebba Busch kritisierte Deutschland dafür scharf.
Bei „Bild“ nahm die Politikerin jetzt Stellung: „Es ist schwer für eine industrielle Wirtschaft, sich für ihren Wohlstand auf das Wohlwollen der Wettergötter zu verlassen. Die Abhängigkeit von unsteten Energiequellen wie Wind und Sonne hat sich als Herausforderung erwiesen, wie die letzte Woche gezeigt hat.“ Sie kritisierte weiter: „Schwedens Regierung unterstützt erneuerbare Energien, aber kein politischer Wille ist stark genug, um die Gesetze der Physik außer Kraft zu setzen – nicht einmal der von Herrn Habeck.“
Die rücksichtslose Art und Weise, wie die Windkraft in Deutschland durchgesetzt wird, erinnert an die brutale Art und Weise, wie die „Betonfraktion“ in der Nachkriegszeit vielen deutschen Städten den Rest gab. Eine Windwahn-Bestandsaufnahme.
31. Januar 2020: Gesetz zur weiteren Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich; 14. Mai 2020: Planungssicherstellungsgesetz; 5. November 2020: Investitionsbeschleunigungsgesetz; 7. Juli 2022: „Osterpaket” mit Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und des Bundesnaturschutzgesetzes, Beschluss des „Wind-an-Land-Gesetz”; 19. Dezember 2022: EU-Notfallverordnung; 10. Februar 2023: Novelle der Verwaltungsgerichtsordnung. Seither gelten „Ökokraftwerke“ und neue Stromleitungen als Frage der nationalen Sicherheit, ein „Totschlags“-Konstrukt, das in der gerichtlichen Abwägung der verschiedenen Rechtsgüter kaum schwerer wiegen könnte.
Seit die Ampelregierung und mit ihr die „Grünstrom“-Lobby an die Schalthebel der Macht gekommen sind, jagt ein neues Gesetz, eine neue Verordnung und eine Novelle die andere. Schutznormen für Landschaft und Natur werden beschnitten, die einst (unter maßgeblicher Beteiligung grüner Regierungen) stark ausgeweiteten Beteiligungsmöglichkeiten von Naturschützern und Bürgern geschmälert, um den Bau von Verkehrswegen, Industriegebieten, Stromleitungen oder Windkraftanlagen unkompliziert auch gegen Widerstände durchsetzen zu können. Über allem schwebt das berühmt-berüchtigte Klimaschutz-Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichts und eine weitgehend analoge Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes.
Die mannigfaltigen gesetzgeberischen Vorhaben werden flankiert von weiteren Initiativen der Europäischen Union im Rahmen des „Green New Deals“ sowie der Bundesländer. So hat Bayern beispielsweise das Landesdenkmalschutzgesetz liberalisiert, damit künftig auch im Umkreis wertvoller, landschaftsprägender Kulturdenkmale Windkraftwerke ohne Berücksichtigung von denkmal- und heimatpflegerischen Belangen errichtet werden dürfen.
Gegen diese Novelle läuft eine Popularklage um den Denkmalschutz besorgter Bürger – neben Bürgerentscheiden eines der wenigen noch verbliebenen Instrumente, um den Amoklauf zulasten von Mensch und Natur, zu dem sich die „Energiewende“ entwickelt hat, noch etwas entgegenzusetzen. Zumal auch der verwaltungsgerichtliche Instanzenweg verkürzt wurde, um Klageverfahren schneller abschließen zu können.
Erklärtes Ziel ist es, die letzten Hürden auszuräumen, die einem beschleunigten Ausbau der Windkraft und anderer sogenannter Erneuerbarer Energien in Deutschland bislang noch im Wege standen. Bis 2045 soll die trotz schleichender Deindustrialisierung immer noch viertgrößte Industrienation der Welt „klimaneutral“ sein. Dabei hat sich die Bundesregierung und vor allem ihr grüner Wirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck selbst absichtsvoll unter Druck gesetzt, indem wichtige atomare und fossile Kraftwerkskapazitäten geschleift wurden und werden. Die Absage an kostengünstiges russisches Erdgas, begründet mit dem Einmarsch der Russen in die Ukraine, trägt ein Weiteres zur latenten Energieknappheit bei.
Mittlerweile laufen flächendeckend auf allen Ebenen der Verwaltung – Kommunen, Regionalverbände, Bundesländer – Planungen zum Bau insbesondere von tausenden neuer Windkraftwerke. Vor allem in Süd- und Südwestdeutschland sehen die Energiewendestrategen großen Nachholbedarf. Weil die meisten windhöffigen Flächen schon belegt sind, werden neue „Windparks“ mehr und mehr in „Schwachwindgebieten“ sowie in den letzten, noch wenig tangierten Höhenlagen der Mittelgebirge wie des Schwarzwaldes und des Bayerischen Waldes gebaut, wo die schädlichen Auswirkungen besonders groß sind. Sogar der frühere FDP-Wirtschaftsminister Martin Zeil kritisierte jüngst, dass es zu seiner Zeit noch nicht politische Zielvorstellung gewesen sei, „unsere Wälder in großem Stil“ für die Windkraft abzuholzen.
Derzeit drehen sich, so der Wind denn mal weht, hierzulande gut 30.000 Windkraftanlagen. Mindestens zehntausend sollen in naher Zukunft hinzukommen. Der Anteil der von diesen Anlagen direkt beanspruchten Fläche soll von derzeit 0,5 Prozent auf mindestens zwei Prozent steigen, wobei schon diese zwei Prozent 100 Prozent Landschaftszerstörung bedeuten. Ob die angestrebten Ausbauziele in vollem Umfang erreicht werden, ist zweifelhaft. Trotzdem dürfte sicher sein: Wenn kein politisches Wunder geschieht, wird sich Deutschland spätestens zum Ende dieses Jahrzehnts in eine unwirtliche, weitgehend lebensfeindliche „Energielandschaft“ verwandelt haben. Jedenfalls abseits urbaner Ballungsräume und (bislang noch) tabuisierter Nationalparks und Naturschutzgebiete.
Die Auswirkungen von zehntausenden bis zu 250 Meter hoch aufragender „Windräder“ – die modernsten Anlagen erreichen mit rund 300 Metern Höhe fast Eifelturmniveau – sind schon heute enorm. Die gigantischen Industrieanlagen überdecken bereits weite Teile Nord-, Ost-, und Westdeutschlands und mehr und mehr auch die Ostsee und die Deutsche Bucht. Dabei geht es um die Bestände wertvoller Vogel- und Fledermausarten, aber auch den Schutz von Insekten, Meeressäugern, Wäldern, Böden, Wasserhaushalt, Mikroklimata und, nicht zuletzt, der menschlichen Gesundheit.
Ganz zu schweigen vom Erhalt der Kulturlandschaften, ein Schutzgut, das im Zuge der „Energiewende“ zuallererst unter die Räder kam. Mussten bei Eingriffen in Landschaftsschutzgebiete vor einigen Jahren noch aufwändige Abweichungs- und Zonierungsverfahren durchgeführt werden, haben die Planer heute „Carte blanche“. In Bezug auf den Bau von Anlagen zur Bereitstellung erneuerbarer Energie sind Landschaftsästhetik und Landschaftsschutz unterdessen praktisch inexistent und spielen, anders als in Frankreich, auch in Gerichtsverfahren so gut wie keine Rolle.
Für Vögel galt in seligen Zeiten des Natur- und Artenschutzes ein auf jedes einzelne Individuum bezogenes Tötungsverbot. Weil sich diese Regelung als bedeutendes Hindernis für Planung und Bau von Windindustriegebieten erwies, geht es heute nur noch um den Schutz von Populationen. Nur wenn ein geplantes Projekt etwa ein „Dichtezentrum“ des Roten Milans in seinem gesamten Bestand zu gefährden droht, gibt es überhaupt eine Handhabe für die Naturschutzbürokratie.
Doch diesen Nachweis zu führen ist schwierig und er scheitert oft schon daran, dass es an belastbaren Beobachtungsdaten mangelt. Oft müssen klagende Bürgerinitiativen oder Umweltverbände selbst ein kostspieliges Monitoring möglicher gefährdeter Arten veranlassen, wobei darauf spezialisierte ökologische Planungsbüros oft im Sold der Windindustrie stehen und indirekt dazu angehalten sind, besser keinen Schwarzstorch- oder Milanhorst oder ein Habitat von Waldschnepfe und Auerwild zu finden.
Nur wenige Schlaglichter zu den Gefahren, die der Vogelwelt drohen: Von März bis November 2015 führte die Schweizerische Vogelwarte Sempach im Auftrag des Bundesamtes für Energie im Schweizer Jura eine systematische Schlagopfersuche an drei (nur) 150 m hohen Windkraftwerken durch. Unter Berücksichtigung aller Faktoren, auch der Entdeckungswahrscheinlichkeit und der Rate jener Kadaver, die von Predatoren aufgefressen werden, ergab die Hochrechnung eine absolute Kollisionsrate von rund 21 Individuen pro Jahr und Windkraftanlage. Bei 40.000 oder mehr Windkraftwerken, die in Deutschland geplant sind, würde wohl rasch die Millionengrenze überschritten.
Zu den windkraftsensiblen Großvogelarten gehört auch nach Einschätzung des Bundesumweltministeriums der Rote Milan. Nach einer in der Zeitschrift Vogelwelt publizierten Studie war für flügge Rotmilane in Brandenburg in den vergangenen drei Jahrzehnten Windkraft mit 33 Prozent die häufigste Todesursache, gefolgt vom Straßenverkehr mit 17 Prozent. Bei der Zuordnung zu Altersgruppen sei der Anteil adulter Vögel mit rund achtzig Prozent unter den Windkraftopfern sehr hoch, betonen die Autoren.
Auch für die in Deutschland vorkommenden etwa 25 Fledermausarten stellen Windkraftwerke eine signifikante Gefahr dar, nicht zuletzt deshalb, weil die an den Spitzen der sich mit bis zu halber Schallgeschwindigkeit drehenden Rotorblätter erzeugten Luftdruckschwankungen die empfindlichen Sinnesorgane der Tiere zerstören können. Studien zufolge verursacht jedes deutsche Windrad jährlich den Tod von rund zehn bis zwölf Fledermäusen, das wären derzeit etwa 400.000 Tiere jährlich, wobei die Zahlen je nach geographischer Lage und Anlagentypus variieren. Siebzig Prozent der getöteten Fledermäuse stammen von Populationen, die nicht in Deutschland, sondern in anderen Ländern heimisch sind.
Wegen seiner zentralen Lage durchqueren Fledermäuse Deutschland auf dem Weg von ihren nordosteuropäischen Sommerlebensräumen hin zu ihren süd- und westeuropäischen Winterlebensräumen und zurück. Deutschland habe die besondere Verantwortung, migrierende Arten zu schützen, so Christian Voigt, einer der Autoren der zitierten Studie. Die hohe Mortalitätsrate werde sich bestandsbedrohend auf die Fledermaus-Populationen in ihren europäischen Herkunftsgebieten auswirken.
Windkraftanlagen haben auch erhebliche Auswirkungen auf Fluginsekten, wie eine im Jahr 2017 veröffentlichte Studie des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt (DLR), Institut für Atmosphärenphysik in Oberpfaffenhofen zeigt. Aufgrund von veränderten Wind- und Temperaturbedingungen werden Insekten von Windkraftanlagen angelockt und sterben in großer Anzahl – hochgerechnet an allen deutschen Windkraftanlagen während der warmen Jahreszeit (200 Tage von April bis Oktober) rund fünf bis sechs Milliarden Insekten pro Tag.
Eine vielfach vernachlässigte Gefährdung geht von den negativen Einflüssen der Druck- und Schallwellen der Windkraftanlagen, der sogenannten Scheuchwirkung, auf einige Tierarten mit einem extrem empfindlichen Gehörsinn aus. Zu diesen akustisch besonders sensiblen und störungsempfindlichen Arten zählen alle Fledermäuse und Eulen, der Luchs und die Wildkatze sowie zahlreiche Vogelarten, darunter die in ihrem Bestand rückläufige und in der „Vorwarnliste“ aufgeführte Waldschnepfe.
Je mehr die Windkraftindustrie auch die meist küstennahen Meeresoberflächen zur Energiegewinnung heranzieht, wachsen die Gefahren für die Meeresfauna. Ziel einer am 1. Januar 2023 in Kraft getretenen Änderung des Gesetzes zur Entwicklung und Förderung der Windenergie auf See (WindSeeG) ist es, die installierte Leistung von Offshore-Windenergie bis 2045 auf mindestens 70 Gigawatt (heute rund 8,5 GW) zu steigern, wobei auch hier Artenschutzregelungen zugunsten beschleunigter Planungen ausgehebelt wurden.
Die flächendeckende Industrialisierung der Meere könnte nach Einschätzung von Meeresökologen zur Folge haben, dass die einzigen heimischen Meeressäuger, die in der Nordsee lebenden Schweinswale, aus ihrem angestammten Lebensraum verdrängt werden. Vor allem die beim Bau der Offshore-Wind-„parks“ notwendigen Rammarbeiten mit hohen unterseeischen Schallpegeln bewirken einen signifikanten Vertreibungseffekt auf die akustisch hoch sensiblen Tiere. „Sollten immer mehr Offshore-Windparks entstehen, wird das enorme Auswirkung auf die Schweinswal-Populationen in der Nord- und Ostsee haben“, heißt es in einer Stellungnahme der Gesellschaft zur Rettung der Delphine.
Bliebe ein wichtiges Thema, das den Menschen ganz direkt betrifft, genauer gesagt jene Menschen, die in der Nähe von Windkraftwerken leben müssen: der Infraschall. Mit zunehmender Flächendichte dieser Anlagen wird die Zahl der unmittelbar Betroffenen, die über heftige Gesundheitsbeschwerden wie Schlaflosigkeit, Schwindel, Kopfschmerzen, Depressionen bis hin zu Tinnitus, Hör- und Sehstörungen und Herzrhythmusstörungen klagen, sprunghaft zunehmen, zumal in wohl keinem anderen Land Europas so laxe Abstandsregelungen gelten wie in Deutschland – die Schutzabstände reichen von wenigen hundert Metern bis zu maximal einem Kilometer.
Die in Bayern lange Zeit gültige, vorbildhafte 10H-Abstandregelung wurde mittlerweile leider verwässert und durch konkurrierende Gesetzgebung des Bundes marginalisiert. Sie sah vor, dass der Abstand zwischen einer Windenergieanlage und der nächstliegenden Wohnbebauung dem Zehnfachen der Anlagenhöhe entsprechen muss. Bei einem 250 Meter hohen Windrad wären das bis zu drei Kilometer.
Immer noch zu wenig, wie nicht wenige Wissenschaftler meinen. Denn die Reichweite des von Windkraftanlagen emittierten, luftgetragenen Infraschalls kann nach Messungen der Bundesanstalt für Geologie und Rohstoffe mehr als zehn Kilometer betragen. Mittlerweile kann als wissenschaftlich gesichert gelten, dass Infraschall weit unter der Hörschwelle Wirkungen auslöst, die von den menschlichen Sinnesorganen als Stressoren bewertet werden.
Dabei ist der kritische Parameter offenbar nicht der mittlere oder maximale Schalldruck, sondern das Auftreten steiler Änderungen, sogenannter peaks, schreibt Werner Roos, emeritierter Professor für pharmazeutische Biologie in einer Übersicht. Deren Häufigkeit sowie das Ausmaß der Druckschwankungen wird durch die Größe der Anlage und die Drehzahl bestimmt. Bei der Wahrnehmung spielen dann auch geografische und meteorologische Bedingungen eine Rolle sowie die jeweilige Disposition der Betroffenen, wobei offenbar nicht jeder Mensch ähnlich infraschallsensibel ist.
Vonseiten der Windkraftlobby und der sie unterstützenden Politik werden die Auswirkungen von gepulstem Infraschall systematisch heruntergespielt. Beim „Windturbinen-Syndrom“ handele es sich um eine eingebildete Krankheit, die aus einer negativen Einstellung gegenüber der Windenergie herrühre. Doch selbst wenn es auch solche psychischen Effekte geben sollte, resultieren daraus wirkliche Leiden, derer sich die Verantwortlichen annehmen müssen.
Auf jeden Fall wäre ein Moratorium zum Bau neuer Anlagen notwendig, bis weitere, belastbare epidemiologische Studien zu den Auswirkungen des von Windkraftwerken emittierten Infraschalls vorliegen. In Frankreich wurde jüngst per höchstrichterlicher Anordnung die Neuzulassung von Windrädern an Land gestoppt, bis die Probleme mit dem Infraschall geklärt sind.
Wohl undenkbar in Deutschland. Stattdessen wird weiter auf die Tube gedrückt, koste es, was es wolle. Mit einem neuen Gesetz zur Umsetzung einer EU-Richtlinie soll es bald möglich sein, „Beschleunigungsgebiete“ für Windkraft und PV auszuweisen, in denen unter anderem Umweltverträglichkeitsprüfungen und artenschutzrechtliche Prüfungen nicht mehr notwendig sein sollen. Mittlerweile ist der gesetzgeberische Wust selbst für Experten kaum noch zu durchschauen. Für die unterbesetzten Genehmigungsbehörden in den Landratsämtern ohnehin nicht, die längst fast jede Planung durchwinken. Wahnsinn? Ja, aber mit Methode!
Ich danke Dr. Wolfgang Epple www.wolfgangepplenaturschutzundethik.de für die fachliche Beratung.
Georg Etscheit ist Autor und Journalist in München. Fast zehn Jahre arbeitete er für die Agentur dpa, schreibt seit 2000 aber lieber „frei“ über Umweltthemen sowie über Wirtschaft, Feinschmeckerei, Oper und klassische Musik u.a. für die Süddeutsche Zeitung. Er schreibt auch für www.aufgegessen.info, den von ihm mit gegründeten gastrosophischen Blog für freien Genuss, und auf Achgut.com eine kulinarische Kolumne.
Windrad wird durch größeres ersetzt - aber das Recycling kratzt am grünen Image
Von: Sarah Lorencic
In Hardenberg steht seit 21 Jahren ein Windrad, das verhältnismäßig klein ist. Weil es sich aufgrund des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) nicht mehr rechnet, wird es repowert – also durch ein neues und effizienteres ersetzt. Ist das Windrad bisher eher unauffällig, wird das Neue doppelt so hoch sein – in etwa 200 Meter in der Gesamthöhe statt bisher rund 100 Meter – dafür aber auch ein Vielfaches der Leistung haben.
Ein 20 Jahre altes Windrad wird repowert, also durch ein neues ersetzt. Die neue Anlage wird mehr „Wind ernten“ und Leistung bringen. Die alte wird abgebaut - ein Blick hinter die Kulissen zeigt, dass das gar nicht so grün ist.
Meinerzhagen – Den Kopf muss man in Hardenberg nicht weit strecken, um das Windrad zu sehen. Es steht mitten auf einer kleinen Wiese und ragt nicht weit über die Baumkronen hinaus. Aber das wird sich ändern. Die Anlage mit einem 70 Meter hohen Turm und Rotoren mit einem Durchmesser von 58 Meter wird repowert – also durch eine neue, bessere, größere Anlage ersetzt. Repowering ist Englisch und wird in der Fachwelt mit „Kraftwerkserneuerung“ übersetzt. Vorgesehen ist eine neue Anlage mit einer Gesamthöhe von rund 200 Metern, wobei die Nabenhöhe bei etwa 130 Meter liegt und der Durchmesser der Rotorblätter bei 138 Metern....
.....Wie eine Nachfrage beim größten deutschen Hersteller für Windenergieanlagen Enercon mit Sitz in Aurich ergeben hat, gibt es das Hardenberger Modell E-58 nicht mehr im Produktportfolio. Um möglichst viel Wind „ernten“ zu können, sind die Windenergieanlagen in den vergangenen Jahren immer größer geworden. „Der technologische Fortschritt in der Windbranche hat sich in den letzten Jahrzehnten schon extrem schnell entwickelt“, sagt Enercon-Pressesprecher Felix Rehwald, und stellt den derzeit modernsten Enercon-Anlagentyp mit einer Nennleistung von 7 Megawatt und einen Rotordurchmesser von 175 Meter zum Vergleich vor.
Abbau nach 20 Jahren, obwohl es 30 Jahre betrieben werden könnte
Der Nachfolger in Hardenberg wird weitaus effizienter sein, aber aus technischer Sicht müsste das kleine Windrad eigentlich nicht ersetzt werden. Aus technischer Sicht können Windturbinen rund 30 Jahre betrieben werden, vorausgesetzt, sie werden regelmäßig gewartet, erklärt der Pressesprecher.
Dass das Windrad aber jetzt, nach 20 beziehungswiese 21 Jahren repowert wird, ist kein Zufall. Der Grund: das im Jahr 2000 erlassene Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Es garantiert den Anlagenbetreibern Einspeisevergütungen – aber nur für 20 Jahre. Bliebe das kleine Windrad stehen, müsste die produzierte Energie per Direktvermarktung zu aktuellen Marktpreisen verkauft werden. Und ohne die Bezuschussung ist ein Weiterbetrieb von Windrädern älteren Baujahrs auch teurer, da insbesondere die Kosten für Wartung und Reparatur mit zunehmendem Anlagenalter steigen. Kurz gesagt: Ein Weiterbetrieb rechnet sich nicht mehr.
Grund: Die EEG-Vergütung fällt weg
2021 wurden aus eben diesen Gründen rund 6000 Anlagen abgestellt, wie das Beratungsunternehmens Deutsche Windguard ermittelt hat. Dennoch: „Neuprojekte kommen in Deutschland zurzeit noch häufiger vor“, sagt Enercon-Pressesprecher Felix Rehwald auf Nachfrage unserer Redaktion. „Allerdings nimmt Repowering stark zu – unter anderem deshalb, weil viele Windparks mit Anlagen der ersten Generationen mittlerweile ans Ende ihrer angenommenen Betriebsdauer kommen und aus der EEG-Vergütung fallen. Für diese Standorte wird daher eine Erneuerung mit moderner Anlagentechnik interessant.“
Ein Problem beim Repowering gibt es in der Branche jedoch: das Recycling der Anlagen. Und mit dem weiteren Ausbau verschärft sich eben dieses Problem und kratzt am grünen Image der erneuerbaren Energien. Dass die stillgelegten Windräder einfach in der Landschaft stehen bleiben, ist nach dem Bundesimmissionsgesetz ausgeschlossen. Folglich heißt es für die Betreiber: Rückbau. Schon jetzt fallen in Deutschland jährlich etwa 10 000 Tonnen Windradmüll an.
Allerdings nimmt Repowering stark zu – unter anderem deshalb, weil viele Windparks mit Anlagen der ersten Generationen mittlerweile ans Ende ihrer angenommenen Betriebsdauer kommen und aus der EEG-Vergütung fallen. Für diese Standorte wird daher eine Erneuerung mit moderner Anlagentechnik interessant. Felix Rehwald Enercon-Pressesprecher
Wie Felix Rehwald von Enercon erklärt, gibt es vor der Verschrottung noch zwei weitere Optionen für alte Windräder. „Gut erhaltene Anlagenkomponenten werden durchaus auf dem Gebrauchtmarkt gehandelt. Hier kommt zum Beispiel der Weiterverkauf in Nicht-EU-Länder in Betracht, wo diese Anlagen wieder aufgebaut und weiterbetrieben werden.“
Wie eine Recherche zeigt, gibt es auf wind-turbine.com zwei der Hardenberger Modelle für 165 000 Euro gebraucht zu kaufen. Auf der Internetseite werden „gute Gründe“ für einen Weiterbetrieb im Ausland genannt, wo das Bewusstsein für die Energiewende steige; etwa in Osteuropa. Zudem lasse sich ein guter Restwert aufgrund des meist technisch einwandfreien Zustands erzielen. „Der Weiterbetrieb von gebrauchten Windkraftanlagen im Ausland hilft, den Grundsatz fortzuführen, der überhaupt erst den Rahmen für die Energiewende bildet: Nachhaltigkeit und der bewusstere Umgang mit unseren Ressourcen und Gütern.“
Das Problem mit dem Recycling
„Viele Betreiber brüsten sich damit, dass bei der Demontage eines Windrads 80 bis 90 Prozent der verbauten Materialien recycelt werden können“, schreibt das Nachrichtenmagazin Focus. Die genauere Betrachtung trübe jedoch diese Bilanz. Die im Mast enthaltenen Materialien wie Beton, Stahl und Kupfer können zwar wiedergewonnen werden, wirtschaftlich rentables Recycling funktioniert aber lediglich bei den Metallen. Die großen Mengen Altbeton würden zwar in der Baubranche wiederverwendet, die Aufbereitung zu Recyclingbeton sei jedoch sehr aufwendig und energieintensiv. Auch für die in den Magneten der Generatoren verbauten Seltenen Erden gibt es in Deutschland noch keine etablierten Recyclingverfahren.
Noch problematischer wird es bei den Rotorblättern. Sie bestehen aus Glas oder Carbonfaser, die mit einem Kunstharz verklebt sind. Der carbonfaserverstärkte Kunststoff (CFK) lässt sich nur schwer in seine Einzelteile zerlegen, zudem werden bei der Zerkleinerung gesundheitsschädliche Faserstäube freigesetzt. Für diese Art Kunststoffe besteht in Deutschland seit 2005 ein Verbot, sie auf Mülldeponien zu beseitigen. Aus diesem Grund landen die alten Windradflügel bisher im Ofen, als Brennstoff für die Zementherstellung. Es ersetzt zwar damit den Einsatz von Schweröl, doch von Recycling kann hier nicht die Rede sein – bei der Verbrennung entsteht viel CO2.
Einer Studie des Umweltbundesamtes zufolge, fallen allein in diesem Jahrzehnt beim Rückbau von Anlagen jährlich etwa 20 000 Tonnen an schwer wiederverwertbaren Rotorblatt-Abfällen an, Tendenz steigend. Die Experten befürchten, dass Rotorblätter unzureichend entsorgt oder zur Scheinverwertung ins Ausland exportiert werden, beispielsweise in die USA, wo Deponien für ausgemusterte Rotorblätter existieren.
Ist eine Weiternutzung nicht möglich, können zumindest einzelne Komponenten als Ersatzteile für Anlagen gleichen Typs genutzt werden, erklärt der Enercon-Sprecher. Aber das werden – zumindest hierzulande – immer weniger. „Kommt keine der beiden Optionen in Betracht, wird die Altanlage verschrottet beziehungsweise ihre Materialien werden den jeweiligen Wiederverwertungskreisläufen zugeführt.“
Die übrigen drei Windräder in Meinerzhagen stehen ebenfalls seit 20 Jahren. Auch sie könnten alle repowert werden. Ob sie und das Hardenberger Windrad demnächst woanders ihre Rotoren drehen oder doch verschrottet werden, bleibt abzuwarten. Früher oder später ist auch das zweite Leben für Windräder zu Ende.
Bad-König (ots)
Am späten Sonntagvormittag (05.05.), 11.20 Uhr, meldeten Spaziergänger verdächtige Geräusche und Beobachtungen an einer sich noch drehenden Windkraftanlage im Bereich Windpark Hainhaus/ Bad-König-Kimbach. Weiterhin lagen auch schon größere Bauteile unterhalb der Anlage auf dem Boden und angrenzenden Waldbereich. Durch sofort entsandte Einsatzkräfte von Polizei und Feuerwehr wurden die angrenzenden Waldwege und auch die Landesstraße 3349 gesperrt. Da sich die Windkraftanlage zu diesem Zeitpunkt noch in Betrieb befand und ganz offensichtlich "unrund" lief konnte nicht ausgeschlossen werden, dass sich noch weitere Bauteile von dem Windrad lösen. Die Anlage wurde anschließend zeitnah durch einen Techniker ausgeschaltet und sofort stillgelegt. Nach bisherigen Erkenntnissen fielen zwei Montageklappen und alle drei Spaltabdeckungen der drei Windräder zu Boden. Sämtliche Teile bestehen aus Kunststoff und sind teilweise mehrere Meter lang. Eine mögliche Schadensursache kann erst im Laufe des morgigen Montages durch Techniker ermittelt werden, da ein Betreten des hochgelegenen Maschinenraumes noch heute ohne weiteres Hilfsgerät nicht möglich gewesen war. Aktuell bleibt nur der unmittelbare Bereich um das Windrad gesperrt, die Sperrung der L 3349 wurde um 13.45 Uhr aufgehoben.
Alexander Lorenz, EPHK (Polizeiführer vom Dienst)
Do., 04. Mai 2023 Odenwälder Heimatzeitung
Klage gegen Windräder wird weitergeführt
Stadtverordnete in Oberzent stemmen sich mit klarer Mehrheit unverändert gegen die Rotoren am Katzenwinkel / Kritik am Projektierer und an Behörden
Von Thomas Wilken
BEERFELDEN. Die Klage gegen die Windkraftanlagen am Katzenwinkel wird fortgeführt. Das beschloss die Stadtverordnetenversammlung in ihrer Sitzung mit deutlicher Mehrheit von 18 zu zehn. CDU, FDP und große Teile der ÜWO stemmen sich weiterhin gegen die Rotoren oberhalb von Etzean. Grüne, SPD und ÜWO-Fraktionsmitglieder wollten angesichts der sich geänderten Voraussetzungen auf weitere gerichtliche Auseinandersetzungen verzichten.
Intensive Diskussionen auch in den Ausschüssen
Der Entscheidung vorausgegangen war eine intensive Diskussion mit meist seit drei Jahren bekannten Argumenten. Bei den Klagebefürwortern schimmerte immer wieder der Frust darüber durch, dass höhere Instanzen kommunalpolitische Entscheidungen einfach beiseite wischen. Verwiesen wurde hier mehrfach auf den einkassierten Flächennutzungsplan (FNP) des Odenwaldkreises.
Dass sich die Grünen für die Windenergie aussprechen, ist kein Geheimnis. Sie lehnten auch den Grundsatzbeschluss der Stadtverordneten von 2020 ab, auf städtischen Grundstücken keine Rotoren zuzulassen. Die SPD hatte, wie schon im Haupt- und Finanzausschuss eingebracht, ihre Position modifiziert und wollte vor einer Klageweiterführung erst noch einmal mit dem Projektierer, der Firma Juwi, ins Gespräch kommen und ein besseres Ergebnis für die Stadt erzielen.
Diesen Verhandlungen verweigerten sich allerdings großteils die Klageunterstützer. Sie kreideten dem Projektierer an, beim Gütetermin nichts vorgelegt und erst dann scheibchenweise neue Angebote herausgerückt zu haben. Dazu zählte auch ein am Tag der Sitzung bei den Mandatsträgern eingegangener Vorschlag eines „Windsparbriefs“ mit einer Rendite von 3,5 bis fünf Prozent.
Bürgermeister Christian Kehrer skizzierte noch einmal kurz die Entwicklung, wie er es bereits in den drei vorgeschalteten Ausschusssitzungen getan hatte. Elisabeth Bühler-Kowarsch referierte für die Grünen deren Position. Sie wies auf die geänderte Rechtslage hin, aufgrund derer die Fraktion „eine Fortführung des Klageverfahrens für völlig aussichtslos“ hält. Dafür verwendete Steuermittel könnten anderswo sinnvoller eingesetzt werden.
Eine „Verweigerungshaltung“ seitens der Stadt, wie sie monierte, gebe es nicht, entgegnete Chris Poffo (ÜWO). Er verwies auf den ausgereiften Kreis-FNP. Windkraft sollte damit planbar und strukturiert ermöglicht werden. Seiner Meinung nach ist es legitim, sich gegen eine dort nicht aufgeführte Fläche auszusprechen. Man sollte auf lokaler Ebene Flagge zeigen gegen das, was „von oben vordiktiert wird“, und standhaft sein.
Wie Thomas Ihrig (SPD) sagte, sei die Fraktion für eine Rücknahme der Klage. Man vertrete diese Haltung mit Blick auf die geschaffenen Fakten wie etwa Rodungen oder Genehmigung Umspannwerk und den nicht abzuschätzenden Erfolgsaussichten. Daneben liege nun ein Betreiber-Angebot auf dem Tisch, „das zumindest um einen uns wichtigen Punkt ergänzt wurde“.
Wenn die Anlagen schon gebaut werden, dann sollte sich die Stadt für ihre Bürger als direkt Betroffene zumindest die rechtlich möglichen finanziellen Erträge sichern, meinte er. Fraktionskollegin Dominique Deutsch ging in der Folge ebenfalls noch mal auf die Thematik ein.
„Keine Windkraft im Wald“, brachte es Frank Leutz (FDP) auf den Punkt. Gerade vor dem Hintergrund des Natur- und Denkmalschutzes seien die Windenergieanlagen abzulehnen, bekräftigte er. Leutz wandte sich gegen die „Entmündigung“ der ehrenamtlichen Arbeit auf kommunaler Ebene, wenn diese einfach „durch Bauparagrafen“ von oben ersetzt werde. Diese Vorgehensweise sah er als schädlich fürs gesellschaftliche Miteinander an. Artenschutzbelange würden so lange aufgeweicht, bis alles passt.
„Wir stehen zum Grundsatzbeschluss“, verdeutlichte auch Walter Gerbig (CDU). Die kommunale Selbstverwaltung werde „mit Füßen getreten“, machte er seinem Unmut Luft. Der Umgang des Projektierers mit der Stadt und die praktizierte „Salami-Taktik“ waren für ihn nicht in Ordnung. Die fehlende Bürgerbeteiligung am Öko-Strom war ebenfalls ein Kritikpunkt. Da es sich bei Juwi um eine Tochter des Mannheimer Energieversorgungsunternehmens MVV handelt, sorge die Windkraft bei Etzean „für ein gutes grünes Gewissen in Mannheim“.
Eine Entscheidung pro oder contra Windkraft gelte es nicht nur auf lokaler Ebene zu überdenken, forderte Achim Schäffler (ÜWO). Er verwies auf die Stellungnahme der Leopoldina, nach der man den Blick aufs Machbare richten solle. Andere Ansätze als nur die Fixierung auf Wind seien nötig, etwa die Nutzung von Wasserstoff.
Odenwälder Echo, Mo., 16. Mai 2022
Bleibt Windrad 07 kommunal?
Zehn Jahre Rotor am Hainhaus: Betreiber hoffen trotz Problemen auf „schadloses“ Ende – oder auf Verkauf
Von Jörg Schwinn
ODENWALDKREIS/LÜTZELBACH. Es ist kein Jubiläum, auf das die Beteiligten mit einem Sekt anstoßen würden: Vor zehn Jahren, Anfang Mai 2012, ist das bislang einzige kommunal betriebene Windrad im Odenwaldkreis an die Windpark Hainhaus GmbH & Co. KG übergeben worden. Deren Anteilseigner sind zu je 45 Prozent die Gemeinde Lützelbach und die Odenwald-Regionalgesellschaft sowie zu zehn Prozent die Energiegenossenschaft Odenwald – und für die reden Bürgermeister Uwe Olt, Oreg-Geschäftsführer Marius Schwabe, sein Stellvertreter Detlef Kuhn und EGO-Vorstand Thomas Mergenthaler im Gespräch mit dieser Zeitung nicht um den heißen Brei herum: Glücklich gemacht hat die als „WEA 07“ geführte Windenergieanlage die Gesellschafter bisher nicht. Da kommt ihnen ein inzwischen im Raum stehendes Angebot eines Unternehmens sehr gelegen, das den Rotor erwerben möchte; derzeit wird darüber verhandelt.
Bisher ist beim Betrieb von WEA 07 ein kumuliertes Defizit von 900 000 Euro (Stand 2020) aufgelaufen; in sieben der zehn Jahre wurden die Planzahlen nicht erreicht. Die Einspeiseübersicht, nachzulesen auf www.oreg.de lässt zudem vermuten, dass mit den Zahlen von 2021 das Minus erst einmal weiter wächst: Lediglich 5,26 Millionen Kilowattstunden Ausbeute stehen da zu Buche, in den Jahren davor waren es 6,7 (2020) beziehungsweise 6,48 Millionen kw/h. Die zu Beginn bei etwa sieben Millionen kw/h liegende Einspeiseprognose ist schon lange auf 5,8 Millionen korrigiert: „Im Mittel bewegen wir uns in etwa bei diesem Wert“, so die Gesellschafter.
Dass sie am Ende der auf 20 Jahre angelegten Rotorenlaufzeit mit einem größeren Verlust aus der Sache rausgehen, befürchten sie zwar zur Halbzeit nicht. Die hohen Gewinnerwartungen bei Projektstart werden sich aber ebenfalls nicht erfüllen: „Aus heutiger Sicht muss man sagen: Das hätten wir besser nicht gemacht“, formuliert Olt. Man habe die Sache falsch angepackt und sei „zu blauäugig“ gewesen. Gleichzeitig warnt er davor, aus der „sehr, sehr speziellen Situation“ bei WEA 07 allgemeingültige Aussagen zur Wirtschaftlichkeit der Windkraftnutzung jedenfalls am Hainhaus zu treffen.
Wie vielfach berichtet, drehen sich dort neben dem kommunalen acht weitere Windräder (ein zehntes ist genehmigt). Betreiber ist die Firma whs Enertec (Erzhausen), der auch die technische Betriebsführung für WEA 07 obliegt – und die samt Tochterfirmen offensichtlich Geld am Hainhaus Geld verdient: 140 000 Euro bereits abgerechnete Gewerbesteuer und 120 000 Euro an Vorausleistungen sind bei der Gemeinde Lützelbach, auf deren Gemarkung die Fläche liegt, bereits eingegangen, berichtet der Bürgermeister. Dass der Großteil davon aus den vergangenen beiden Jahren stammt, macht auch den Anteilseignern der Windpark Hainhaus GmbH & Co. KG Hoffnung. Denn dass es in den Anfangsjahren eines solchen Vorhabens Verluste gibt, war kalkuliert – ein derartiges Ausmaß allerdings nicht.
Projekt wurde damals komplett fremdfinanziert
Ein Blick zurück: 5,12 Millionen Euro betrug die Investition in die Anlage vom Typ Vestas V-112 mit einer Masthöhe von 119 und einer Blatthöhe von 54,6 Meter. Die Gemeinde sei damals, sagt Olt, der Windenergie „mit viel Offenheit“ und breiter parlamentarischer Zustimmung begegnet. Das kommunale Projekt allerdings hatte aus heutiger Sicht der Gesellschafter unter anderem einen entscheidenden Geburtsfehler: Das Vorhaben wurde komplett fremdfinanziert – zu einem Zinssatz von 4,05 Prozent und eben ohne jegliches Eigenkapital der Beteiligten, die zunächst lediglich Bürgschaften übernahmen: Ein Konzept, „das es heute eigentlich nicht mehr gibt“, so Mergenthaler.
Auch angesichts einer schwierigen Anfangszeit mit vielen technischen Problemen, entsprechenden Stillstandszeiten und Defiziten mussten Kommune (576 000 Euro) und Oreg (453 000) ihre Bürgschaften in Darlehen umwandeln; bei der EGO stehen weiter 128 000 Euro Bürgschaft in den Büchern.
Problem zwei: Während heutzutage bei der Beteiligung an Windparks das Risiko meist über sogenannte Pooling-Lösungen aus dem Ertrag mehrerer Rotoren reduziert wird, ist der Betreiber eines einzelnen Windrads diesem „ziemlich ausgeliefert“, ergänzt Schwabe. Das ist umso folgenreicher, als WEA 07, so hat sich herausgestellt, bei Nord- oder Nordwestwind funktioniert, allerdings „bei Wind aus Süd- und Südost schlechter läuft“. Bedauerlicherweise für die Betreiber, sagen sie, wurden in den vergangenen Jahren vermehrt solche Windrichtungen registriert; das habe wohl auch mit dem Klimawandel zu tun. Jedenfalls wehe es für WEA 07 „zu wenig und aus der falschen Richtung“.
Dennoch haben die Partner weiter die Hoffnung, am Ende „schadlos“ (Olt) aus der Sache herauszukommen, also mindestens die Darlehensumme zurückzuerhalten. Anlass für diesen Optimismus liefert, dass der Schuldendienst für das Windrad (etwa 400 000 Euro) mit steigender Tilgung sinkt und sich zudem im kommenden Jahr mit dem Ende der Zinsbindung deutlich bessere Konditionen ergeben sollten. Schwabe und Kuhn weisen überdies darauf hin, dass der Rotor ja trotz aller Probleme seinen Beitrag zur regenerativen Energieversorgung leiste. Und Olt betont, dass das eingelegte Geld „nicht verloren“ sei, sondern als verzinstes Darlehen einen gewissen Erlös bringe.
Ohnehin könnte ja alles anders kommen, wenn es mit dem Verkauf von WEA 07 klappt: Der Preis müsste dann mindestens so hoch sein, dass die Windpark Hainhaus GmbH ihr Engagement ohne Verlust beenden kann, heißt es. Die Verhandlungen sind inzwischen offenbar weit gediehen: Jedenfalls sei es nach wie vor das Ziel, den Gremien in Gemeinde und Kreis noch vor der Sommerpause eine Beschlussvorlage zu präsentieren, sagt Olt.
Doch warum sollte ein Unternehmen ein bisher nicht allzu erfolgreiches Windrad überhaupt übernehmen? Dafür gebe es mehrere Gründe: Vor allem, so Mergenthaler, lasse sich der Strom derzeit „über die Börse gut am Markt verkaufen“. Und in einem Pool von mehreren Hundert Windrädern seien etwa Wartung und Unterhaltung deutlich einfacher und günstiger umzusetzen. Die kommunalen Betreiber dagegen müssten alle Leistungen einkaufen.
LOKALES
Mo., 16. Mai 2022
Kommentar : Sonderfall
Debatte um Windkraft wird wieder zunehmen
Jörg Schwinn zum kommunalen Windrad
Nein, als Erfolgsgeschichte lässt sich das einzige kommunal betriebene Windrad im Odenwaldkreis nicht bezeichnen, und das läge den Beteiligten um Lützelbachs Bürgermeister Uwe Olt auch fern. Vielmehr sprechen sie offen über Fehler und falsche Einschätzungen bei dem Projekt, mit dem sich die Verantwortlichen an der damals aufkommenden Windkraftnutzung beteiligen und vermeintliche finanzielle Chancen einer öffentlichen Trägerschaft nutzen wollten. Dass dies bei „WEA 07“ nicht funktioniert hat, lässt sich insbesondere auf Gründe in der Konstellation dieses Projekts zurückführen. In der Debatte um Bau und Nutzung von Windenergieanlagen, die angesichts der weltpolitischen Lage und daraus entstehendem Handlungsdruck wieder Fahrt aufnehmen wird, taugt dieses Beispiel deswegen kaum als Argument in irgendeine Richtung. Erkennen lässt sich darin aber dennoch eine grundsätzliche Problematik: Selbst in einer Kommune, die mit ihrem damaligen Engagement grundsätzlich Offenheit für die neue Technik signalisiert hat, kann sich nämlich der Wind drehen. Dieses Risiko besteht im Lützelbacher Fall etwa, wenn zu den neun (und vielleicht bald zwölf) Rotoren am Hainhaus auf bayerischer Seite absehbar ein weiterer Windpark hinzukommt. Und die Bürger das Gefühl haben könnten, dass ihnen zu viel zugemutet und vor allem von oben übergestülpt wird. Denn mag sich die kommunale Seite auch mit dem Betrieb einer Windenergieanlage verheben, ihre Planungshoheit sollte im Sinne breiter Akzeptanz nicht außen vor bleiben.
+++ EILMELDUNG +++
Verwaltungsgericht Gießen hebt Genehmigung für drei Windenergieanlagen für Homberg II bei Alsfeld auf
Mit einem Bescheid aus Dezember 2019 waren vom Regierungspräsidium Gießen in Alsfeld drei Windenergieanlagen (WEA) genehmigt worden, die zusammen mit weiteren drei WEA die Windfarm Homberg ermöglichen sollten.
Das Verfahren war ein Präzedenzfall, weil erstmals in Hessen eine artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung für die Tötung von Individuen der hessischen Verantwortungsarten Rotmilan und Schwarzmilan erteilt wurde, was die NI für nicht vereinbar mit dem EU-Recht hält.
Vor allem deswegen hatte die Naturschutzinitiative e.V. (NI) Klage eingereicht. Nun hat das Verwaltungsgericht Gießen der NI den Tenor der Entscheidung in seinem Urteil mitgeteilt: Die Genehmigung wird aufgehoben.
"Wir begrüßen diese Entscheidung und sind gespannt, wie die zuständige 3. Kammer des Verwaltungsgerichtes sie begründet“, erklärte Harry Neumann, Bundesvorsitzender und hessischer Landesvorsitzender der Naturschutzinitiative (NI).
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Ihre / Eure
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bundesweit anerkannter Verband nach § 3 UmwRG
Am Hammelberg 25
56242 Quirnbach/Westerwald
Tel.: +49 (0) 2626 9264770
Fax: +49 (0) 2626 9264771
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Stellungnahme
der Bürgerinitiative „Gegenwind-Beerfelden-Rothenberg“ zum Sofortvollzug des Genehmigungsbescheides: Windpark Katzenwinkel / Etzean.
Feststellung: Der sofortige Vollzug kann nicht angeordnet werden
Begründung:
Faktisches Vogelschutzgebiet
„Ruhige Gebiete“
„Landschaftsbildaspekt“
Denkmalschutzaspekt
Faktisches Vogelschutzgebiet
Bereits in früheren Stellungnahmen diverser Verbände wurde dargelegt, dass der geplante WKA-Standort in einem faktischen Vogelschutzgebiet liegt, das auf dem IBA-Gebiet „Südlicher Sandstein-Odenwald“ basiert. Nur dessen östliche Hälfte wurde als Vogelschutzgebiet ausgewiesen. Damit wurde die Wertigkeit des Gebietes anerkannt, allerdings fand die Abgrenzung völlig sachwidrig statt.
Dies liegt daran, dass die Abgrenzung der Vogelschutzgebiete da erfolgen soll, wo die Dichtezentren der wertgebenden Arten nachlassen. Also lt. Natura-2000-Verordnung Sperlingskauz und Raufußkauz sowie Mittel-, Grau- und Schwarzspecht und Wanderfalke. Gerade bei den beiden Kleineulen geht die Abgrenzung des Vogelschutzgebietes mitten durch die Dichtezentren.
Das Vogelschutzgebiet „Südlicher Odenwald“ wurde also sachwidrig abgegrenzt, der Westteil also nicht einbezogen, was zur Existenz des Faktischen Vogelschutzgebietes im Westteil des IBA-Gebietes „Südlicher Sandstein-Odenwald“ führte.
Im Teilplan erneuerbare Energien (Seite 41) geht man davon aus, dass das sogenannte „faktische Vogelschutzgebiete innerhalb des Planungsraumes nicht mehr vorkommen würde.“ Begründet wird das damit, dass sämtliche Anforderungen der EU erfüllt seien und das Verfahren abgeschlossen sei.
Obwohl das Regierungspräsidium von Verbandsseite darauf hingewiesen wurde, dass diese Sichtweise nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts unzulässig ist, wird diese falsche Passage nun im Teilplan erneuerbare Energien erneut erwähnt; ein Unding (vgl. BverwG, Urteil 27.3.2014-4 CN 3.13 - Gründe II, Punkt 22).
Schon vorab fordern wir das RP auf, sich nicht auf diese rechtswidrige Passage im Teilplan Erneuerbare Energien beim weiteren Fortgang des Verfahrens zu berufen.
In den Leitsätzen dieses Urteils heißt es auch. „Das strenge Schutzregime für faktische Vogelschutzgebiete bezweckt auch, eine an ornithologisch – fachlichen Kriterien ausgerichtete Gebietsausweisung und – Abgrenzung offen zu halten und nicht durch vorangehende beeinträchtigende Planungen unrealistisch werden zu lassen.“
Da der Westteil – trotz langjähriger Forderung der Verbände – nicht in das Vogelschutzgebiet „Südlicher Odenwald“ übernommen und damit in das Schutzregime von NATURA 2000, gelten nun die strengen Vorschriften der Vogelschutzrichtlinie Kapitel 4 Absatz 4 unmittelbar.
Dieser Artikel ist nun maßgebend für eine Zulassung des Vorhabens. Damit gelten die Instrumentarien der FFH-Richtlinien, wie zum Beispiel die FFH-Verträglichkeitsprüfung, nicht.
Es gelten bei einer Vogelschutzgebietserweiterung also ausschließlich ornithologisch-fachliche Kriterien. Beeinträchtigende Planungen, die diesem entgegenstehen, sind unzulässig. Diese sind grundsätzlich erst nach einer Überführung in das Regime der FFH-RL durch Ausweisung als Vogelschutzgebiete möglich.
Die Erheblichkeitsschwelle ist dabei sehr niedrig angesetzt!
Laut den offengelegten Planungsunterlagen sind aber diverse Vogelarten der Anlage 1 der Vogelschutzrichtlinie in unmittelbarer Nähe zu den geplanten WEAs zugegen.
So wurden im Bereich der anlage- und baubedingten Flächeninanspruchnahme wiederholt zwei Reviere des Mittelspechts festgestellt. Es wurden 2-3 Reviere des Sperlingskauzes in dem Untersuchungsraum gefunden.
Für diesen, sowie den Grauspecht, den Schwarzspecht und den Wespenbussard wurden in einer Tabelle anlage- und baubedingte Flächeninanspruchnahme festgestellt. Die Funde wurden in den Karten verzeichnet. Danach wurde versucht dies im Text zu relativieren.
Der Raufußkauz wurde zwar nur etwas außerhalb des Untersuchungsgebietes festgestellt, ist aber in dem Gebiet schon lange dokumentiert.
Das Regierungspräsidium wurde bereits vor Jahren von Verbandsseite aufgefordert, aus den geschilderten Gründen auf Windvorrangflächen im westlichen Teil des IBA-Gebietes zu verzichten. Auch wurde das RP auf mögliche Schadensersatzforderungen hingewiesen. Außerdem wurde gefordert, das Vogelschutzgebiet nach Westen analog des IBA-Gebietes Südlicher Sandstein-Odenwald auszuweisen
Was das RP tat, war der Versuch, die Thematik pauschal zu erschlagen. Die wegfallenden Windräder hätten anderen Standorten zugeschlagen werden können.
Es gilt nun drohenden Rodungen einen Riegel vorzuschieben, um zu verhindern das vollendete Tatsachen geschaffen werden.
Eine sofortige Vollziehung ist somit definitiv zu unterlassen!
Verhältnis von Faktischem Vogelschutzgebiet zu Vogelschutzgebiet.
Wird ein Faktisches Vogelschutzgebiet offiziell als Vogelschutzgebiet ausgewiesen, gelten danach bei Eingriffen die milden Regeln der FFH-Richtlinie, d .h. es wird in diesem Sinne in die FFH-Richtlinie eingestellt und es ist kein Faktisches Vogelschutzgebiet mehr. Wird das Faktische Vogelschutzgebiet (teilweise) aber nicht als Vogelschutzgebiet ausgewiesen, dann bleibt es Faktisches Vogelschutzgebiet und es gelten bezüglich von Eingriffen weiterhin die Regelungen der deutlich strengeren Vogelschutzrichtlinie. Das setzt natürlich voraus, dass dies auch fachlich-ornithologisch abgesichert ist. Ist es aber im vorliegenden Fall nicht.
Ruhige Gebiete
Kein Bezug, da zusätzlicher Belang
„Ruhige Gebiete“ nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz.
Laut der zugrunde liegenden EU-Richtlinie müssen auch in Hessen sog. „Ruhige Gebiete“ ausgewiesen werden. In Hessen sind hier die Regierungspräsidien zuständig. Ausgewiesene „Ruhige Gebiete“ dürfen sich nicht verschlechtern.
Weder im aktuellen Regionalplan noch in der vorliegenden Planung werden diese Gebiete hinreichend berücksichtigt.
Laut dem hessischen Lärmviewer liegt nun aber im und um den Katzenwinkel ein „Potentiell Ruhiges Gebiet“. Hier müsste eine Abwägung zwischen den Belangen des Lärmschutzes und der Windkraft erfolgen, was nicht geschehen ist.
Solange dies nicht geschieht, ist der Genehmigungsbescheid und somit der Sofortvollzug allein aus diesem Grund abzulehnen.
Landschaftsbildaspekt
Es handelt sich sehr wohl um eine schöne Umgebung (siehe Link zum Galgen) ohne größere Vorbelastung. Der Siedlungsbereich ist vom Galgen aus recht gut verdeckt. Schwerpunkte: Der Blick vom Galgen über die Sensbacher Höhe, den Krähberg das Mümlingtal, bis in Richtung Airlenbach sowie der Blick vom Galgen in Richtung Wasserwerk und darüber hinaus.
Diese Teile bilden eine organische, ästhetische Einheit als Teil der Beerfelder Rodungsinsel .
Die abwertenden Anmerkungen der Genehmigung sind zurückzuweisen.
Denkmalschutzaspekt
Galgen: Bezug: S. 53 – 56
Die Stellungnahmen des Landesamtes für Denkmalschutz und von Prof. Dr. Barbara Dölemeyer werden vollumfänglich unterstützt.
Dass insbesondere der Beerfelder Galgen nur mit C (lokal raumwirksam) eingestuft wurde, ist schon bei diversen Stellungnahmen zum Teilregionalplan Windenergie heftig kritisiert worden. Dieser Einstufung fehlt jedwede fachliche Grundlage und widerspricht fundamental der Einschätzung der hessischen Denkmaltopografie, sowohl was den Galgen betrifft als auch bezüglich der klassizistischen Altstadt.
Klassizistische Altstädte gibt es in Süddeutschland nur ganz Wenige. Dass diese grundfalsche Bewertung dennoch in den Regionalplan aufgenommen wurde, ist als schwerwiegendes Verwaltungsversagen zu werten.
Dass nun auf diese falsche Einstufung auch noch maßgeblich gebaut wird, um die Belange des Galgen und auch der klassizistischen Altstadt herabzuwürdigen, grenzt schon fast an Rechtsbeugung. Auch wenn der Teilplan Erneuerbare Energien genehmigt wurde, heißt das doch lange nicht, dass auf darin enthaltene Bewertungen, die sich als falsch erwiesen haben, kritiklos gebaut werden darf.
Wie auch die beiden Gutachten betonen, stand hinter der Errichtung des Beerfelder Galgen eine Aussichtsabsicht. Dazu ragen die Rotoren direkt hinter dem Galgen hoch und haben auch auf diese Sicht eine erdrückende Wirkung, insbesondere, wenn berücksichtigt wird, dass geplant ist weitere WEAs im nördlichen Anschluss zu errichten (vgl. TPEE, S. 77 untere Skizze )
Nachfolgend ein Link zur Bedeutung des Galgens und ein Foto-Link, auf der die herausragende Exponierung des Galgens zu sehen ist, angefügt
Die herausragende Bedeutung des Beerfelder Galgen in Verbindung mit seiner besonderen Exponierung mit „Aussichtsabsicht“ und die Verstellung hinter dem Denkmal bzw. dessen Dominanz durch die Anlagen, hätte eine A-Bewertung des Galgen und damit ein Prüfradius von 5 km zwingend gemacht.
Diese Belange können der geplanten Genehmigung sehr wohl entgegengehalten werden.
Der Genehmigungsbescheid ist aus den hier genannten Gründen grundsätzlich abzulehnen.
Leserbrief zur Berichterstattung im Odenwälder Echo vom 04.11.2021 zum Windpark Katzenwinkel
Schweigen im Wald ( Odenwälder Echo vom 19.11.2021 )
Ein Schlaglicht wirft die Berichterstattung über den bevorstehenden Windpark im Katzenwinkel in der Stadt Oberzent bei Etzean auf die Beratung in der Stadtverordnetenversammlung.
Nach einer Information über die Faktenlage erlebt der Leser ein ratloses und offenbar hilfloses Stadtoberhaupt, für das verwaltungsmäßig „alles durch“ ist und der ad hoc aus der Reihe der Mandatsträger keine nennenswerte Hilfe erfährt. Man werde sich zur Meinungsfindung zurückziehen, so heißt es aus den Reihen der Stadtverordneten.
„Das gemeindliche Einvernehmen der Stadt Oberzent wird ersetzt“, stellt die Baugenehmigung des grünen Regierungspräsidiums zu Beginn fest, weshalb demzufolge eine Klage keine aufschiebende Wirkung hat, es sei denn man findet einen gravierenden Verfahrensfehler oder neue Erkenntnisse bei den zahlreichen Gutachten.
Ganz am Ende der Berichterstattung wird beiläufig erwähnt, dass es neben dem Stadtverordnetenvorsteher Dirk Daniel Zucht (SPD) nur zwei Wortmeldungen gab.
Aus der Kontroverse war zu erfahren, dass die Grünen als eindeutige Befürworter mit klaren Worten für die Landschaftszerstörung des Odenwaldes mit Windindustrieanlagen auf den bewaldeten Höhen eintreten, während sich der Vertreter der FDP klar gegen die Waldrodungen zu Gunsten der Monsterrotoren mit ihren Gefährdungen und Auswirkungen für die Menschen wendete.
Die Fraktionen von SPD, CDU und Überparteilichen ÜWO verzichteten auf einen bewertenden Wortbeitrag. Verschlimmert wird dies durch das von Stirnrunzeln begleitete „Schweigen im Walde“. Welchen Eindruck muss sich der Wähler machen?
Wer sein Erinnerungsvermögen aktiviert, hat das Wort von Volker Bouffier im Ohr, dass keine Windräder gegen den Willen der Bürger errichtet werden. Auch dies ist offenbar in den Wind gesprochen und vom Winde verweht.
Mandatsträger und Öffentlichkeit in der Stadt Oberzent werden mit der kurzfristigen Genehmigung und dem Sofortvollzug des Windparks in der Gemarkung Katzenwinkel bei Etzean überrascht.
Die Genehmigungsbehörde im Regierungspräsidium Darmstadt hat mit Verfügung vom 18. Oktober der Stadt Oberzent einen Genehmigungsbescheid für eine Anhörung zugestellt, in dem der JUWI AG in Wörrstadt erlaubt wird, drei Windindustrieanlagen mit 240 m Höhe in der dortigen Gemarkung oberhalb von Etzean auf dem Vorranggebiet 2-31 des Teilplans Erneuerbare Energien (TPEE) für den Regierungsbezirk Darmstadt zu errichten.
Das kommunale Einvernehmen mit der Stadt Oberzent wird ausdrücklich nicht hergestellt und alle im Verfahren vorgebrachten Einwendungen werden zurückgewiesen, auch der Antrag zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung wird abgelehnt. Zudem wird mitgeteilt, dass eine Klage keine aufschiebende Wirkung hat und die sofortige Vollziehung des Bauvorhabens angeordnet wird.
Die Baugenehmigung enthält zudem auch die Gestattung der Waldrodungen und die Umwandlung der Waldflächen im Interesse einer industriellen Nutzung.
Die Akteure der Bürgerinitiative Gegenwind Beerfelden-Rothenberg sehen in ihrer eilends einberufenen Zusammenkunft ein weiteres Mal eine Einschränkung der demokratisch legitimierten kommunalen Selbstverwaltung.
Sie erwarten von den kommunalen Mandatsträgern in der Stadt Oberzent auch bei der förmlichen Anhörung des Regierungspräsidiums die Beibehaltung und Aktualisierung ihrer Beschlüsse aus den Jahren 2017 und 2019 mit der Ablehnung der Natur- und Landschaftszerstörung durch die Windindustrieanlagen im UNESCO-Geo-Naturpark Odenwald.
Bezeichnend für die Auffassung des Regierungspräsidiums sei die Bemerkung, dass die natürliche Eigenart der Landschaft keiner weiteren Prüfung bedarf und Klimaschutz und Windenergie über allen vorgebrachten Argumenten stehe.
Auch unter dem Aspekt des Denkmalschutzes ist die räumliche Wirkung der gigantischen Rotoren auf das in der Nähe liegende einzigartige historische Rechtsdenkmal des Beerfelder Galgens zu kritisieren. Die vorgebrachte optische „Bedrängungswirkung“ durch die vermessene Visualisierung stehen dem Vorhaben der Betreibergesellschaft nach Auffassung der Genehmigungsbehörde nicht entgegen.
In der Betrachtung des Artenschutzes und des Vogelzugs schließt sich die Genehmigungsbehörde den Gefälligkeitsgutachten der von den Betreibern bezahlten Gutachter an. In der Darlegung wird beispielsweise das besondere Vorkommen der Haselmaus erwähnt und deren Vertreibung vorsätzlich befürwortet. Auch auf die weiteren nachgewiesenen Vorkommen schützenswerte Arten wird ausdrücklich nicht eingegangen.
Mehr als 120 Einwendungen aus der Bevölkerung werden als unbedeutend „abgebügelt“, erkennen die Akteure der Bürgerinitiative Gegenwind.
Mit dem Hinweis auf den von den Gemeinden des Odenwaldkreises beschlossenen und zurzeit in der oberen Gerichtsbarkeit anhängigen Flächennutzungsplanes, in dem der Katzenwinkel nicht zur Bebauung der Windindustrie vorgesehen ist, wird ausdrücklich das Bauvorhaben der Rotoren in dieser Gemarkung genehmigt. Damit kommt zum Ausdruck, dass weder die Stadt Oberzent noch der Odenwaldkreis mit seinen Kommunen mit ihren Argumenten von der weisungsgebundenen Genehmigungsbehörde wahrgenommen werden.
Ausdrücklich werden in der behördlichen Baugenehmigung die wirtschaftlichen Interessen des gräflichen Großgrundbesitzers, der Mitglied im Kreisausschuss des Odenwaldkreises ist, gegen die demokratisch legitimierten Mandatsträger befürwortet, die im Interesse des Gemeinwohls ihre ablehnende Haltung formuliert hatten.
In diesem Zusammenhang ziehen die Akteure der Gegenwind-Initiative vor den Landwirten den Hut, welche die Zustimmungen zur Verpachtung von Grundstücken versagt haben und somit den Ausbau der Zuwegung für den Schwerlastverkehr zum geplanten Windkraftpark Etzean blockieren. Geldgier ist nicht überall der Hebel zum Türe öffnen, stellen die Vertreter von Gegenwind fest.
Auch die in der Genehmigung mehrfach eingefügte Bemerkung, dass der zu erwartende Infraschall der Windindustrieanlagen nicht gesundheitsgefährdend sei, sollte erneut widersprochen werden. Die vermuteten Geräuschemissionen an verschiedenen Orten rund um den Katzenwinkel insbesondere in der Nacht sollten unbedingt hinterfragt werden.
Das aktuelle Verfahren entspricht nach Auffassung der Mitglieder in der Bürgerinitiative nicht der vielfach formulierten Sonntagsreden über die verteidigungswürdige Rechtsstaatsdemokratie und trägt stattdessen zur fortschreitenden Verbitterung der Bevölkerung bei. Die anstehenden Beratungen der Baugenehmigung im Magistrat und in der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Oberzent sollte nach den Erwartungen der Akteure in der Bürgerinitiative Gegenwind deren grundsätzliche Haltung mindestens mehrheitlich zum Ausdruck bringen und die Darlegung, dass die Planungshoheit der Stadt Oberzent und des Odenwaldkreises nicht relevant sei, einmütig zurückweisen.
Insbesondere sollten sie auch der Behauptung des Regierungspräsidiums widersprechen, dass das Bauvorhaben im Interesse und in der Akzeptanz der Bevölkerung liege.
Die Bürgerinitiative Gegenwind verweist auf das formulierte Eingeständnis der Genehmigungsbehörde, dass die Rentabilität der Anlagen ohne Subventionen nicht gegeben ist. Daher könne auch nicht unentwegt die Behauptung aufgestellt werden, die Erzeugung von Strom aus Windkraft diene der Versorgung der Haushalte.
Tatsächlich räumt die Genehmigungsbehörde in ihrem Text ein, dass die Stromgewinnung aus Wind nicht grundlastfähig ist, weil der Wind im Odenwald nicht ausreichend weht. Insgesamt werde die Netzspannung unwirtschaftlicher und von der Bevölkerung finanzierter Windindustrieanlagen benötigt, um die Großverbraucher im Ballungsraum, wo keine Windräder gebaut werden, mit ausreichendem Strom zu versorgen, zulasten des ländlichen Raumes und ohne Entschädigung, was die Bürgerinitiative erneut als „Regionalkolonialismus“ bezeichnet.
Mit dem Datum 18.Oktober 2021 hat das Regierungspräsidium Darmstadt einen Genehmigungsbescheid für den Windpark Oberzent/Etzean in die Anhörung geschickt.
Nach einer Anhörungsfrist von vier Wochen kann dieser Bescheid somit in die sofortige Vollziehung übertreten.
Der 112 Seiten lange Genehmigungsbescheid ist HIER nachzulesen.
Wir (werden) trauern um den
Odenwald
„Unsere Heimat“ †2021
durch eine hektische und hysterische Politik geopfert
Der uralte Gedanke „schützen und nützen“ wird verleumdet und beerdigt.
Die Gedanken des Landschaftsschutzes und des Artenschutzes werden in einer Jahrhundertsünde geopfert.
Den Preis zahlen die Bewohner und erholungssuchenden Menschen, und die im Artenschutz aufgeführten Tierarten.
Die Zerstörung des Landschaftsbildes und die Vernichtung vorhandener Artenvielfalt werden durch Subventionsversprechungen billigend in Kauf genommen.
Den Gutgläubigen werden die Augen erst dann aufgehen, wenn sie merken,
dass all die stolzen Versprechungen nicht finanzierbar sind und das
das liebenswerte Odenwaldgesicht ein hässliches geworden ist.
Mit stillem Gruß
Bürgerinitiative „Gegenwind Beerfelden Rothenberg“
Lasst es dazu nicht kommen: Bitte gehe Wählen
Wir haben erfahren, dass für die WEA Projektierungsfläche Etzean/Katzenwinkel zeitnah eine Eil/Sofortgenehmigung von Seiten der Projektierer zum Bau der Windkraftanlagen beantragt werden soll.
Wenn der oben genannten Sofortantrag gestellt werden sollte, muss nun auch von der Gegenseite SOFORT gehandelt werden.
Über den Verein Naturschutz & Gesundheit Sensbachtal – auch unsere Gegenwind Initiative hat dort ein Spendenkonto eingerichtet - muss jetzt zeitnah eine große Summe an Spendengelder
gesammelt werden.
Ziel ist es ein Gutachten zu erstellen welches vor Gericht standhält.
Keine Industrie Anlagen in unserem „Wald - dem Odenwald“.
Deshalb: Bitte helft uns auch diesem Falle .....
Vielen Dank !
Stichwort Spende: WEA Etzean
Bis zum 13.11. 2020 haben Sie die Möglichkeit Einwände/Einsprüche gegen dieses Vorhaben zu schreiben. Die Firma Juwi hat vor auf dem Gebiet von Etzean einen Windpark zu errichten.
Auf unserer Webpage können Sie unter "Etzean Einwände", Beispiele herunterladen, welche ihnen bei der Formulierung sicherlich hilfreich sind.
Bis zum 13.11.2020 hat jeder ein Recht Einsprüche/Einwände zu formulieren, welche sich gegen das Vorhaben der Juwi Ag einen Windpark in Etzean zu bauen, richten.
Bitte bewahrt unbedingt die Form welche für so ein Schreiben erforderlich ist.
Wie so etwas aussehen kann möchten wir Euch unter
aufzeigen.
Mit dem einfachen Kopieren der aufgezeigten Einwände ist es nicht getan.... und dies ist auch nicht von uns so gewollt.
Selbstverständlich könnt ihr Textbausteine aus den aufgezeigten Einwänden verwenden um diese für eure eigene Formulierung des Einspruchs zu verwenden.....
Zur erforderlichen Form noch einmal der Textauszug welcher vom Regierungspräsidium in Darmstadt veröffentlicht wurde:
......." Es wird gebeten, Namen und Anschrift lesbar anzugeben. Unleserliche Einwendungen und solche, die die Person des Einwendenden nicht erkennen lassen, werden bei einem ggf. stattfindenden Erörterungstermin nicht zugelassen.
Einwendungen müssen zumindest die befürchtete Rechtsgutgefährdung und die Art der Beeinträchtigung erkennen lassen."......
Auszug aus dem Originaltext der Veröffentlichung des RP Darmstadt:
"Aktenzeichen: IV/Da 43.1 – 53e 621-7/2-WP Etzean-1-
Darmstadt, den 25.08.2020
Die Fa. juwi AG, Energie-Allee, 55286 Wörrstadt hat einen Antrag gestellt auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zur Errichtung
der Windenergieanlage „Etzean“ mit drei Windkraftanlagen (WKA).
Der Antrag mit seinen Unterlagen und die vorgenannten Berichte und Gutachten sowie die bis zum Zeitpunkt der Bekanntmachung bei der Genehmigungsbehörde vorliegenden entscheidungserheblichen Berichte und Empfehlungen liegen in der Zeit
vom 14.09.2020 (erster Tag) bis 13.10.2020 (letzter Tag)
unteranderem im Rathaus der Stadt Oberzent in Beerfelden, Sitzungssaal, Metzkeil 1, 64760 Oberzent, (Tel. 06068-7590090) aus.
Dieser Bekanntmachungstext, der UVP-Bericht und die entscheidungserheblichen Berichte und Empfehlungen, die der Genehmigungsbehörde zum Zeitpunkt des Beginns des Beteiligungsverfahrens vorliegen, sind während des genannten Auslegungszeitraums über das länderübergreifende UVP-Portal unter www.uvp-verbund.de/he
verfügbar."
Der Vollständige Link lautet: https://www.uvp-verbund.de/trefferanzeige?docuuid=A557E327-CEFE-4884-9B04-1EDBFE188D09&plugid=/ingrid-group:ige-iplug-he&docid=A557E327-CEFE-4884-9B04-1EDBFE188D09
"Innerhalb der Zeit vom 14.09.2020 (erster Tag) bis 13.11.2020 (letzter Tag)
können nach § 10 Abs. 3 BImSchG Einwendungen gegen das Vorhaben schriftlich bei den vorgenannten Auslegungsstellen oder elektronisch (E- Mail- Adresse: Genehmigung-IVDa-431@rpda.hessen.de ) erhoben werden. Es wird gebeten, Namen und Anschrift lesbar anzugeben. Unleserliche Einwendungen und solche, die die Person des Einwendenden nicht erkennen lassen, werden bei einem ggf. stattfindenden Erörterungstermin nicht zugelassen.
Einwendungen müssen zumindest die befürchtete Rechtsgutgefährdung und die Art der Beeinträchtigung erkennen lassen."
Bitte macht von Eurem Recht auf Einspruch zahlreich Gebrauch !!!
Zu diesem Thema folgender Artikel aus dem Online Magazin de-fact.de:
In der Stadtverordnetenversammlung am Mittwoch Abend(29.01) in der "Alten Turnhalle" in Beerfelden, sorgte ein Antrag der FDP Fraktion Oberzent, für Furore.
Mit großer Mehrheit stimmte die Stadtverordnetenversammlung dem unten angehängten Antrag der FDP Oberzent zu.
Dies zeigt eine klare Kante der mehrheitlichen Meinung der hier lebenden Menschen.
Nun wissen potentielle Waldverpächter, als auch potentielle Projektierer von offizieller Seite, dass unsere Wälder
hierfür nicht zur Verfügung gestellt werden sollen.
Untermauert von sachlich, fachlich starken Argumenten der FDP Oberzent, konnten die Parteien, die sich
klar für Windkraft im Wald positionieren ( Bündnis 90/ die GRÜNEN & die Linke ) keinerlei fachliche Argumente dagegenhalten.
Der Versuch, Windkraftgegner und einen renommierten Staatsrechtler der Uni Freiburg, Institut für öffentliches Recht, mit
rechtsradikalen Parteien in Verbindung zu bringen, obwohl dieser selbst auch schon im Auftrag der GRÜNEN und LINKEN Expertisen anfertigte, zeugte von der Hilflosigkeit, den klaren,
wissenschaftlich fundierten Argumenten der FDP etwas fachliches entgegenzusetzen.
Gegenfragen der FDP, zur Bezahlbarkeit der Speichermöglichkeiten, der erforderlichen Menge an Windkraftindustrieanlagen und der Sinnhaftigkeit Naturschutzgesetze weiter abzuschwächen und Gesundheitsrisiken für Bürger endlich ernst zunehmen, blieben gänzlich unbeantwortet.
Auf Gegenfragen, etwa zu Alternativen der Stromgewinnung, hatte der redensführende Fraktionsvorsitzende der FDP OBERZENT, Frank Leutz immer eine gute Lösung parat und konnte somit den Vorwurf der eigenen Ideenlosigkeit stets entkräften.
CDU & FDP Fraktion stimmten geschlossen für den Antrag, GRÜNE & linke geschlossen dagegen. SPD und ÜWO waren sich nicht ganz einig, hatten aber klare Tendenzen, den FDP Antrag zu unterstützen, so dass schlussendlich mit 19 Ja- Stimmen, 5 Nein- Stimmen und 7 Enthaltungen für den Antrag der FDP OBERZENT entschieden wurde.
Und hier der Antrag der FDP OBERZENT im Wortlaut:
"Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen,
1. Die Stadt Oberzent lehnt es nach umfassender Abwägung der für und gegen die Errichtung von Windenergieanlagen in ihrer Gemarkung sprechenden öffentlichen und privaten Belange ab, dass auf Flächen im Stadtgebiet Windenergieanlagen errichtet werden.
2. Die Stadt Oberzent wird daher auf stadteigenen Grundstücken weder selbst Windenergieanlagen errichten noch Dritten auf diesen Grundstücken die Anlagenerrichtung gestatten. Soweit ihr dies rechtlich möglich ist, wird sie die städtischen Grundstücke auch nicht für Zwecke der Zuwegung, der Lagerung von Gegenständen, der Aufstellung von Kränen etc. zur Verfügung stellen. Sollten sich die Abstandsflächen für Windenergieanlagen auf ihre Grundstücke erstrecken, wird sie - ebenfalls im Rahmen des rechtlich Zulässigen - die dafür erforderliche Zustimmung (etwa zur Eintragung einer Baulast) nicht erteilen.
Die Abwägung, die Art. 20a GG bei staatlichen Programmen mit weitreichenden Umweltauswirkungen verlangt, geht deshalb eindeutig zulasten der Windenergie aus: Ihr Schaden für die Umwelt ist groß; einen Nutzen für die Begrenzung der Erderwärmung und der durch sie befürchteten Umweltschäden hat sie nicht. Zumindest unter den gegebenen Rahmenbedingungen des europäischen Emissionshandelssystems ist die staatliche Förderung der Windenergie deshalb verfassungswidrig.
Das zu zerstören, was es eigentlich zu schützen gilt, ist im Sinne der FDP grundsätzlich falsch".
Ende des Wortlautes
Am Freitag, den 17.Januar findet im Gasthaus "Hirsch" in Rothenberg eine Info Veranstaltung der Bürgerinitiative statt. Wir wollen um 19:00 Uhr beginnen und laden Euch dazu herzlich ein. Thema werden die geplanten Windkraftanlagen auf der Rothenberger Höhe sein. Wortbeiträge, Diskussionen sowie ein Film werden den Abend füllen.
Unter "Aktuelles" können Sie schon jetzt Hintergrundinformationen zu dem geplanten Wind Industriegebiet "Rothenberger Höhe" erfahren.
Den Flyer zu dieser Veranstaltung können Sie HIER herunterladen.
...unter "Aktuelles" können Sie mehr dazu erfahren...
OBERZENT STEHT AUF UND MACHT MIT BEIM LICHTERMEER 2019!
STEHT AUF, KOMMT UND ZÜNDET MIT UNS
EIN LICHT FÜR DEN ERHALT UNSERES ODENWALDES AN!
AM DONNERSTAG 07.MÄRZ 2019 UM 19 UHR
AUF DEM METZKEIL in BEERFELDEN
Robert Imberger (Studium der Reaktorphysik und Thermohydraulik an der TU Aachen):
„Letzten Sonntag war ich auf einem örtlichen Wochenmarkt. Dort gab es einen Stand zum Thema "Klimaschutz". Ich wurde als „Vorbeilaufender“ auf die CO2-Problematik auf unserer Welt angesprochen.
Ich dachte so bei mir… da bist Du gerade an den Richtigen gekommen.
Meine Frage an den Klima-Vertreter (ca. 28.-30J): „Wie hoch ist denn der CO2-Anteil in der Luft?“
Seine Antwort: „Hoch! Sehr hoch! Viel zu hoch!“
Ich: „Wie hoch denn?“ – „Wie viel Prozent?“
Er: „Weiß ich nicht!“🙄
Aha, dachte ich… ein wahrer Kenner!
Ich fragte also weiter: „Was ist denn sonst noch in der Luft?“
Er: „Sauerstoff!!!“
Ich: „Richtig! Und wie viel Prozent?“
„Weiß ich nicht!“ war seine Antwort.
Ich erklärte ihm, dass es wohl so um die 21% sind. Es erschien ihm plausibel.🤔
Ich weiter: „Welche Gase sind denn sonst noch in der Luft enthalten?“
Kopfschütteln…. Schulterzucken…😅
Ich: „Edelgase! Argon, Xenon, Neon, Krypton…! Schon mal gehört? Die machen aber in Summe nur ein knappes Prozent aus!“
Nachdenkliches Staunen.
Ich wiederholte meine letzte Frage…
Wieder (inzwischen genervtes) Schulterzucken und Augenverdrehen…🙄
Ich: „Schon mal was von Stickstoff gehört?“
„Ach ja, stimmt… Stickstoff!!! Ja, den haben wir auch in der Luft!“
Ich: „Und? Wie viel Prozent?“
Er: Wieder Schulterzucken. Ich spürte, dass er genug hatte von mir. Ich ließ aber nicht locker, erläuterte ihm, dass es ca. 78% wären. Seine in der linken Hand gehaltenen Flyer sanken immer tiefer.😅
Er, nach kurzem Kopfrechnen (gefühlte 60s) : „ Das kann nicht stimmen, das glaube ich Ihnen nicht, weil dann ja für CO2 nichts mehr übrig bleibt!!!“
Ich: „Eben! Sie haben Recht! Zumindest fast!!! Es sind nämlich nur 0,038% CO2 in unserer Atemluft!
Das glaubte er mir einfach nicht und ließ mich stehen.😅
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Wer weiter rechnen möchte:
Wir haben 0,038% CO2 in der Luft. Davon produziert die Natur selbst etwa 96%.
Den Rest, also 4%, der Mensch. Das sind 4% von 0,038%, also 0,00152%.
Der Anteil von Deutschland ist hieran 3,1%.
Somit beeinflusst Deutschland mit 0,0004712% das CO2 in der Luft.
Damit wollen wir die Führungsrolle in der Welt übernehmen, was uns jährlich an Steuern und Belastungen etwa 50 Milliarden Euro kostet.“
Einfach mal drüber nachdenken (und in Zukunft mitmachen beim Sabotieren der Grünen Politik und des Abmahnvereins "Umwelthilfe")
http://plus.faz.net/faz-edition/wirtschaft/2019-01-12/0ef138ca4a91f74600c9c37e8a8d9a2d?GEPC=s9
SAMSTAG, 12.01.2019
F.A.Z. - WIRTSCHAFT
Der Tag, an dem der Strom knapp wurde
Immer wieder kommt es zu brenzligen Situationen, wenn Solar- und Windkraftanlagen zu wenig Strom liefern. Dann müssen Industrieanlagen abgeschaltet werden. Die Netzschwankungen könnten aber noch schlimmer werden. Von Andreas Mihm
BERLIN, 11. Januar. Freitag der 14., ist ein ruhiger, etwas diesiger Dezembertag. Mittags kommt in Berlin die Sonne durch, in Kiel schwänzen Schüler den Unterricht und nennen das „Streiken für den Klimaschutz“. Die Aufregung um die Bahnstreiks am Wochenanfang hat sich gelegt, die Adventsmärkte erwarten den Besucheransturm zum dritten Advent.
In einer Handvoll großer Industriebetriebe ist dagegen von vorweihnachtlicher Fröhlichkeit keine Spur. Der Stresspegel ist beachtlich gestiegen, seitdem die Netzbetreiber kurzfristig angekündigt haben, den Strom abzuschalten. Denn in Deutschland gibt es an diesem Mittag zu wenig Elektrizität. Später wird bei Netzbetreibern von einem „Prognosefehler bei den erneuerbaren Energien aufgrund einer seinerzeit komplexen Wetterlage“ die Rede sein. Die Sonne scheint nicht so intensiv, wie noch am Vortag geplant und erwartet war.
Kurz nach 12.00 Uhr jedenfalls ist die „Minutenreserve“ der Pumpspeicherkraftwerke verbraucht, aus dem Ausland lässt sich auch nicht mehr Strom ziehen. Jetzt werden Großverbraucher wie Aluminiumhütten, Walzwerke und Gießereien abgeschaltet. Und zwar deutschlandweit – alle, die verfügbar sind. „In der Summe haben Aluminium und andere Industrieunternehmen 1025 Megawatt Leistung auf Anforderung der Netzbetreiber aus der Produktion genommen“, heißt es später bei Hydro Aluminium in Neuss. So bleibt das Netz doch noch stabil, in den Haushalten und Büros merkt niemand etwas. Nach knapp drei Stunden, gegen 15.00 Uhr, kehrt wieder Ruhe ein. Daten der Bundesnetzagentur zeigen, dass die inländische Erzeugung die Nachfrage wieder übersteigt.
Es kommt immer wieder vor, dass mehr Strom verbraucht als erzeugt wird. Zuletzt an Silvester. Laut Bundesnetzagentur wurden am 31. Dezember mittags 52000 Megawatt Strom abgerufen, aber nur 46000 Megawatt erzeugt. Dass dennoch nirgendwo das Licht flackerte oder die Pumpe der Heizung ausfiel, lag an Stromlieferungen aus dem Ausland. Der fehlende Strom, 10 Prozent der Nachfrage, wurde importiert.
Doch das Ausland kann nicht immer die Lücke ausgleichen. Zunehmend schalten daher die vier Netzbetreiber Produktionsanlagen ab, um das Netz im Gleichgewicht zu halten. „Bisher sind dieses Jahr 78 Abschaltungen alleine der Aluminiumhütten erfolgt“, heißt es in einem Brandbrief, den der Neusser Hersteller Hydro Aluminium kurz vor Weihnachten an den Präsidenten der Bundesnetzagentur, Jochen Homann, schickte. Das sei ein neuer Rekord.
Anbieter „abschaltbarer Lasten“ werden dafür bezahlt, wenn Netzbetreiber mit einer Vorankündigung von 15 Minuten den Saft abdrehen. Weil es um sehr große Strommengen geht, betrifft das nur die sehr stromintensive Industrie, die direkt am Höchstspannungsnetz hängt.
Mitte Dezember war es wieder so weit. „Die deutsche Regelzone war am 14. Dezember in der Spitze um rund 2500 Megawatt unterdeckt, die Gründe dafür untersuchen wir zurzeit“, sagt der Sprecher der Bundesnetzagentur. Rechnerisch fehlte die Kapazität von zwei großen Kernkraftwerken. Der Netzbetreiber Amprion, der für den Westen der Republik zuständig ist, erklärte, die Erzeugung von Photovoltaikstrom sei an dem Tag „deutlich von der Prognose abgewichen“.
Das zeigt das Dilemma. Netzbetreiber müssen die Nachfrage für den nächsten Tag prognostizieren. Dafür schätzen sie ab, wie viel Wind- und Sonnenstrom anfällt. Der hat im Netz Vorfahrt vor Elektrizität aus Atom-, Kohle- oder Gaskraftwerken. Kommt es zu Prognosefehlern, müssen abschaltbare Lasten ran, wie an jenem Freitag im Dezember. Die Fehler können groß ausfallen, wie die Netzbetreiber gelernt haben. Bei Hochnebel kann die Abweichung zwischen am Vortag geschätzter und realisierter Sonnenstromgewinnung 8000 Megawatt betragen. Das sind 10 Prozent vom Verbrauch.
Die Umschreibung „Krise“ für den Mittag Mitte Dezember weisen Netzagentur und Netzbetreiber zurück. „Die Bilanzkreisabweichung war zwar insgesamt recht groß, durch Zusatzmaßnahmen wie Börsenkäufe konnte die Situation aber ohne Probleme beherrscht werden“, heißt es beim Netzbetreiber 50Hertz.
Die Industrie aber irritieren solche Einzelfälle, erst recht deren Häufung. Schon vier Tage später, am 18. Dezember, kam es zu einem Blackout in der Hamburger Alu-Hütte von Trimet samt dem benachbarten Walzwerk. „Die Produktion fiel schlagartig und ungeplant vollständig aus“, heißt es in dem Brief an Homann. Nur mit Notstromdiesel habe die Notbeleuchtung aufrechterhalten werden können. „Dies verursachte beträchtlichen Produktionsausfall und Sachschaden.“ An diesem Donnerstag war die Alu-Hütte schon wieder von einem Ausfall betroffen.
Hydro-Geschäftsführer Volker Backs führt solche Klagen nicht allein. In einer Umfage der stromintensiven Glasindustrie berichteten vier von 15 Unternehmen von mehr als zehn Produktionsbeeinträchtigungen im vergangenen Jahr nach Unterbrechungen oder Frequenzschwankungen im Netz. Die wirtschaftlichen Schäden gingen in die Hunderttausende.
Auch die Wieland-Werke in Ulm, ein weltweit führender Spezialist für Kupfer und Kupferlegierungen, stellten „zuletzt häufiger als früher Störungen im Stromnetz fest“. Dabei sei eine sichere Energieversorgung für die Kupferschmelzen überaus wichtig, sagt Technik-Vorstand Ulrich Altstetter. Zuweilen seien „ganze Werksteile bis zu einen halben Tag lahmgelegt“, moniert der Vorsitzende des Energieausschusses beim Bundesverband der Deutschen Industrie. Altstetter fragt sich, was werden soll, wenn 2022 die letzten Kernkraftwerke im Süden vom Netz gehen, die bislang die Grundlast der Stromversorgung garantieren.
Zum Ärger komme der finanzielle Verlust: „Wir bleiben auf dem Schaden sitzen.“ Denn anders als bei den angekündigten „Lastabwürfen“ sind die von den Netzbetreibern zu zahlenden Entschädigungen bei ungeplanten Abschaltungen auf 5000 Euro gedeckelt. Das reiche nicht, weshalb der BDI als Sofortmaßnahme eine Gesetzesänderung verlangt.
Die Frage nach der Entschädigung, sagt Arndt Kirchhoff, der Chef des Autozulieferers Kirchhoff und Präsident der Unternehmensverbände Nordrhein-Westfalen, stelle sich zuletzt. In seinen Betrieben wie in Iserlohn seien Hunderte Maschinen vernetzt. Schon leichte Stromschwankungen, erst recht Lieferausfälle, führten zu Systemabschaltungen. „Bis alles wieder funktioniert, können wir bei uns fast eine komplette Schicht nach Hause schicken“, sagt Kirchhoff. „Passiert dies mehrmals im Jahr, ist das nicht mehr aufzuholen.“ Er sei „darauf angewiesen, dass meine Produktion läuft.“
Die Netzbetreiber beobachten die Frequenzschwankungen im Netz. Dazu komme es öfter dann, wenn große Kraftwerke zur gleichen Zeiten an- oder abgeschaltet würden, etwa um 06.00 Uhr morgens oder auch 22.00 Uhr abends. Dann nämlich gehen manche Windparks vom Netz, um die Nachtruhe der Anwohner nicht zu stören. „Wir verfolgen diese Entwicklungen sehr genau, kritische Auswirkungen auf die Versorgungssicherheit sehen wir zum aktuellen Zeitpunkt aber noch nicht“, heißt es bei 50Hertz.
Oliver Hommel, Leiter des weltweit größten Aluminiumwalzwerks Alunorf bei Neuss, warnt, schon Schwankungen der Netzfrequenz im Millisekundenbereich führten zu Schäden an den hochempfindlichen Geräten. Bei Stromausfällen von mehr als zwei Stunden könnten Anlagen „unwiederbringlich“ verloren gehen. „Deshalb beobachten wir den stetigen Anstieg an Stresssituationen im Netz mit großer Sorge.“
Die Beratungen über den Kohleausstieg lassen den Stresspegel bei den Managern deshalb weiter steigen. Hydro-Chef Backs schreibt an den Chef der Netzagentur, Homann: „Die Entscheidung zum Ausstieg aus der Kernenergie in Verbindung mit Überlegungen, die Braunkohleverstromung schon in Kürze erheblich zu senken, erscheint riskant.“
Die Schutzgemeinschaft Odenwald (SGO), Sammelorganisation der Bürgerinitiativen gegen Windkraft im Odenwald, nimmt Stellung zum Interview von Regierungspräsidentin Brigitte Lindscheid, (GRÜNE - RP-Darmstadt), vom 30. November in der F.A.Z.
„Der ursprüngliche Teilplan Erneuerbare Energien (TPEE), mit dem Ziel 2 % der hessischen Landesfläche für Windkraft zur Verfügung zu stellen, stammt aus dem Jahr 2011“, sagt Johannes Drerup, Vorsitzender der SGO.
„Allein die Nennleistungen der Windkraftindustrieanlagen stiegen von 1,5 MW auf zwischenzeitlich rund 4 MW an. Dies spiegelt sich auch in den Anlagehöhen von seinerzeit 150 m auf nun rund 250 m Höhe. Allein daraus würde sich eine massive Reduzierung der 2%-Fläche ergeben, die in der aktuellen Regionalplanung überhaupt nicht berücksichtigt wird.
Auch die im Plan enthaltenen Abstandsflächen resultieren auf ursprünglich 200 m WKA-Gesamthöhe, wobei bereits bei allen neueren BImSchG-Genehmigungen deutlich höheren Anlagen installiert wurden.
Gerade die zuletzt im Odenwald auf Basis von BImSchG-Genehmigungen errichteten WKA: Greiner Eck, Stillfüssel, Kahlberg und Felgenwald zeigen, dass sowohl im Genehmigungsprozess die Themen Arten- und Naturschutz, Boden- und Wasserschutz, sowie Brandschutz im Wald fehlerbehaftet sind.
Insbesondere die Gutachten der jeweiligen Projektierer wiesen massivste Fehler auf. Die anschließende Bauausführung und -überwachung in allen vier Projekten nahm wenig Rücksicht auf die Natur.
Gerade der Aspekt der Trinkwasserversorgung wurde anscheinend mit Rückendeckung des RP-Darmstadts, als zuständige Obere Fachbehörde, weitgehend ausgeblendet.
Alle 4 Anlagen wurden von Beginn an gerichtlich beklagt und warten auf ihr Hauptverfahren. Wie weit Gerichte heute bei der Begründung zur Aufhebung eines Baustopps gehen, zeigte der VGH Kassel in seiner Begründung zum Felgenwald am 04.09.2017.
Dass in einer ersten BImSchG-Genehmigung die Thematik Trinkwasserschutz komplett fehlte, ist unerheblich (sie kam in der Änderungsgenehmigung nur Dank Hinweisen aus der Bevölkerung dazu).
Wichtig für die Aufhebung des Baustopps sah das Gericht jedoch den individuellen Vermögensschaden des Projektierers an. Dieser könnte aus einer möglichen Absenkung der gesetzlich garantierten Einspeisevergütung aufgrund zeitlicher Verzögerungen resultieren.
Gerade die fix garantierten Einspeisevergütungen sorgen in Deutschland für die hohen Stromrechnungen und die sozial Schwächsten werden durch diese EEG-Zwangsumlagen überproportional belastet und weit über 500.000 Haushalten wurde nicht zuletzt aus diesem Grund der Strom abgestellt. Wo bleibt für diese Bevölkerungsschicht die soziale und digitale (z.B. Internet) Teilhabe?
Dass es sich beim Ausbau der Windkraft letztlich nur noch um die individuelle Gewinnmaximierung der Projektierer handelt, kann auch aufgrund der öffentlich zugänglichen Zahlen der einzigen kommunalen Odenwälder Anlage am Hainhaus nachgewiesen werden. Die prognostizierte Jahresleistung von 7,6 Millionen kWh wurde nie erreicht.
Sie liegt, gemittelt über alle bisherigen Jahre bei knapp 6 Millionen kWh. Sie wurde mit Gewinn des Projektierers an die öffentliche Hand verkauft, die bisher in den letzten 5 abgeschlossenen und veröffentlichten Betriebsjahren einen Verlust von über 800.000 Euro eingefahren hat. Die Leistungszahlen aller anderen Windkraftanlagen im Odenwald werden mit dem Hinweis auf „Betriebsgeheimnis“ von den jeweiligen Betreibern nicht veröffentlicht.
Viele Betreiber von WKA im mittleren und südlichen Raum Deutschlands haben von gravierenden negativen Abweichungen gegenüber den geplanten Ergebnissen wegen Mangel an Wind berichtet. Daher sind die im damaligen Energiegipfel 2011 zugrunde gelegten Basiszahlen stark zu bezweifeln. Wunschdenken und Wirklichkeit klaffen folgenschwer auseinander.
Dass nun, unter diesen ganzen fragwürdigen Begebenheiten, Frau Lindscheid wörtlich in ihrem F.A.Z. Interview folgendes aussagte:
„Die Konzentration von Anlagen in besonders für Windkraft geeigneten und weniger dichtbesiedelten Gebieten wie dem Mittelgebirge Odenwald muss verständlicherweise über dem hessenweit verbindlichen Zwei-Prozent-Ziel liegen“, passt überhaupt nicht mehr in die Lebensrealität und wurde u.a. in einer direkten Stellungnahme vom Odenwälder Landrat Frank Matiaske als „skandalöse Ungleichbehandlung bei Windkraft-Planung“ hervorgehoben.
Seine scharfe Kritik an Regierungspräsidentin Lindscheid – „Odenwaldkreis kein Hinterhof“, wurde am 01.12.2018 in der F.A.Z. Veröffentlicht (siehe auch unter: ).
Nicht die individuelle Gewinnmaximierung von Projektierern zu Lasten der Allgemeinheit, sondern die Reduzierung von CO2 zur Verringerung der Erderwärmung sollte das ursprüngliche Ziel der hessischen Landesregierung bei der Verfolgung ihrer Ausweisung für die Erneuerbaren Energien auf 2 % der Landesfläche sein.
Eine Reduktion von CO2 kann nachweislich dadurch nicht erfolgen, da die Windkraft nicht grundlastfähig ist und daher gerade in den ganzen hessischen Schwachwindgebieten Backup-Kraftwerke (Atom, Kohle, Gas, teils aus den Nachbarstaaten) die Versorgung sicherstellen. Ausreichende Speicher, bzw. eine Speichertechnologie, die auch bezahlbar ist, stehen, wenn überhaupt, nur rudimentär zur Verfügung. Technisch ist alles überhaupt nicht ausgereift und ein nur ansatzweise funktionierendes und schlüssiges Konzept der Energiewende (es handelt sich bisher hierbei lediglich um eine reduzierte Stromwende) existiert nicht.
Da alle WKA im Odenwald auf bewaldeten und sensiblen Höhenzügen errichtet wurden und zukünftig laut Vorranggebiete errichtet werden sollen, geht damit ein massiver Abholzungsprozess einher. Dies steht im Gegensatz zum Staatsziel der Nachhaltigkeit, zumal keine ausreichenden Ausgleichsflächen zur Verfügung stehen.
Gerade der wertvolle Baumbestand an älteren Bäumen sorgt nachhaltig für eine Bindung des CO2 und einer Umwandlung in Sauerstoff. Ferner kühlen zusammenhängende Wälder die Umgebungstemperatur um rund 3 Grad herab. Neben dem Odenwald kommen hier auch der Taunus, die Wetterau, Vogelsberg und Spessart dazu, die für ein erträgliches Klima in der Kessellage des Rhein-Main-Gebiets sorgen.
Unser Klima ist nun Dank nutzlosem Abholzen (beim Regenwald regt man sich auf) auch für die Stadtbevölkerung unmittelbar durch die Pläne von Frau Lindscheid gefährdet.
Der Aspekt der Gefährdung einer Trinkwasserversorgung durch den Bau von WKA ist ebenfalls nicht zu unterschätzen. In Ulrichstein (Vogelsberg) wurde dank eines WKA-Betonfundaments ein Trinkwasserbrunnen bereits zerstört. Gerade die Stadt Frankfurt bezieht u.a. ihr Trinkwasser auch aus Ulrichstein.
Auch unter einem Aspekt zukünftiger Regionalentwicklung ist festzustellen, dass durch die Windindustrie im Odenwald keine Arbeitsplätze entstehen. Stattdessen wird der Odenwald als Spekulationsgebiet ohne Entschädigung zugunsten von Windkraftprofiteuren und einer Rotoren-freien Metropolregion ausgebeutet. Es wirkt wie gezielter Regionalkolonialismus.
Zusammenfassend bleibt festzuhalten, dass die laut Bundesumweltministerin Svenja Schulze genannte europäische CO2-Neutralität, nur so viel CO2 produzieren, wie die Bäume umwandeln können, nur durch den Schutz unserer Wälder möglich ist.
Somit bleiben unsere berechtigten Forderungen:
• Keine Windkraft im Wald
• Moratorium / Aussetzen des WKA-Ausbaus bis nachweislich ein schlüssiges Energiekonzept (mit ausreichend Speichermöglichkeit) für eine sichere Energieversorgung zur Verfügung steht."
Bitte zünde auch DU ein Licht an:
Wann: 25.Oktober 2018 um 19:00 Uhr
Wo: Vor
dem Rathaus Deiner Stadt/Gemeinde
und
ERHELLE DEN ABENDHIMMEL
„NUR GEMEINSAM SIND WIR STARK“
Ab 19:00 Uhr, Treffen auf dem Metzkeil in Beerfelden vor dem Rathaus (bitte Kerzen mitbringen)
Sehr geehrter Herr Ministerpräsident Bouffier!
Sie wissen, dass ich mit Ihnen in alter Verbundenheit immer ein ehrliches und offenes Wort gepflegt habe, wie Sie dies in allen Ihren Verlautbarungen als Erwartung gelten lassen.
So wende ich mich heute trotz der hektischen Zeit der Wahlkampf Auseinandersetzung erneut an Sie in der Angelegenheit der Energiepolitik des Landes Hessen, die den Odenwald nachhaltig berührt.
In der neuen Stadt Oberzent wissen sowohl die Bürger als auch die politisch Verantwortlichen, wie sehr die Unterstützung des Landes bei unserer Gemeindefusion zu würdigen ist.
Wie wir bereits wussten, ist nun der politische Kampf um die Absicherung der Existenz der neuen Stadt in einem hohen Maß an Einvernehmlichkeit im Gange.
Der Beitrag im SPIEGEL 34 vom 18.08 2018, S. 62 „In einem anderen Land“ greift unsere Probleme im strukturschwachen ländlichen Raum des Odenwaldes auf.
Ein besonderes Thema ist die Ansiedlung von Windindustrieanlagen auf dem Höhenrücken „Katzenwinkel“ unserer Stadt in Ansiedlungsnähe und der entsprechenden Fernwirkung. In diesem Zusammenhang hat unsere Stadtverordnetenversammlung einstimmig, mit wenigen Stimmenthaltungen, eine Übereinkunft im Wegerecht und Leitungstrassierung für den Projektierer und künftigen Betreiber JUWI abgelehnt. Wir rechnen nun mit einer Klage, der wir uns aber mit allen uns zur Verfügung stehenden rechtlichen Mitteln widersetzen werden.
Die Wind-Industrieanlagen tragen nach unserer Einschätzung entscheidend zur Landschaftszerstörung bei und gefährden die Gesundheit der Bewohner und die Lebensqualität sowie mit allen Aspekten der Verletzung des Arten- und Naturschutzes, des Trinkwasserschutzes und des Denkmalschutzes. Es entsteht weder ein wirtschaftlicher Nutzen für die Gemeinde noch ein einziger Arbeitsplatz. Einen nachhaltigen Wertausgleich für unsere Rolle im Klimaschutz durch unsere Wälder als CO2-Senke können wir nicht erkennen. Vielmehr wird die fortschreitende Landschaftszerstörung zum weiteren Bevölkerungsschwund beitragen und behindert unsere Planungsziele.
Nun lesen wir, dass die naturnahen Hänge und Höhenzüge entlang des Rheintals und seiner Seitentäler nach der jüngsten Entscheidung des Verwaltungsgerichts Koblenz (AZ: 4 K 748/17.KO) prägend für das dortige Landschaftsbild sind und die geplanten Windenergieanlagen sich darauf negativ auswirken würden. Eine dem Gericht vorgelegte Sichtachsenstudie spricht von einem sehr hohen Konfliktpotenzial und einer „erheblichen Beeinträchtigung des Landschaftsbildes durch eine technische Überprägung und die visuelle Dominanz der Anlagen“. Der Blick auf besondere, herausragende und landschaftsprägende Bauwerke und historische Stadtansichten werde der Studie zufolge erheblich gestört. Dies stellen wir in gleichem Maße in der Stadt Oberzent für das Landschaftlbild und den wichtigen Zusammenhang mit dem einzigartigen in Deutschland noch verbliebenen historischen Beerfelder Galgen, ein herausragendes Monument der deutschen Rechtsgeschichte, dessen Erscheinungsbild besonders erheblich gestört würde, ebenfalls fest.
Des Weiteren lesen wir, dass das Bundesamt für Naturschutz (BfN) in einem mit Mitteln des Bundesumweltministeriums geförderten Forschungsvorhaben „Landschaftsbild und Energiewende“ in einer gerade veröffentlichten Studie zu dem Ergebnis kommt, dass die Landschaftsästhetik beim Ausbau erneuerbarer Energien stärker zu berücksichtigen sei und in den einschlägigen Planungs- und Zulassungsverfahren endlich Beachtung finden muss. Die BfN-Präsidentin Prof. Dr. Beate Jessel wird bei der Vorstellung der Projektergebnisse zitiert: „Die bisherigen Veränderungen der Landschaft stellen nur den Anfang eines tiefgreifenden Wandels dar, der sich noch verstärken wird, wenn man sich vor Augen führt, dass bis 2050 der weitere Ausbau der erneuerbaren Energien auf einen Anteil von 80 Prozent am Bruttostromverbrauch stattfinden soll. Diese Entwicklung erfordert zukunftsorientierte Lösungen, die dem Schutz der Natur gerecht werden.“
Wir erinnern uns an Ihre im März 2014 in Nordhessen öffentlich getroffene und mehrfach zitierte Aussage, der wir vertrauen, dass Windkraftanlagen in Hessen nicht gegen den Willen der Bevölkerung durchgesetzt und andere Interessen nicht einfach „weggebügelt“ werden dürfen.
Ich muss Ihnen gegenüber nicht unterstreichen, dass die Stadtverordnetenversammlung unserer Stadt Oberzent das repräsentative, demokratisch legitimierte Gremium für den Willen der Bevölkerung ist. Die Vertreter der Stadt befürchten gemeinsam mit der aufmerksamen Bürgerschaft, dass die Landesplanungsziele für den Ausweis der privilegierten Vorrangflächen für Wind-Industrienlagen im Odenwald weit über die ursprünglich besagten 2 % hinausgehen und sich im Regionalplan Südhessen auf eine unerträgliche Flächengröße von 10 % hin bewegen.
Daher wenden sich der Magistrat und der Stadtverordnetenversammlung gegen den Bau von Windindustrieanlagen in der Oberzent. Die Stadt Oberzent hat beschlossen, dass sie keine Durchfahrerlaubnis für die Transporte zu den geplanten Standorten der Rotoren erteilen und kein Einvernehmen zu Zuwegungen aller städtischen Flächen erteilen wird. Die Stadt sei sogar bereit, den angedrohten Klageweg in Kauf zu nehmen.
Dem stimmen insbesondere die Vertreter der CDU und die Landtagskandidatin im Odenwaldkreis Sandra Funke ausdrücklich zu, wie Ihren Verlautbarungen zu entnehmen ist.
Die Stimmung ist sehr aufgeheizt und ich habe eine derartige angespannte Situation in der Bürgerschaft noch nicht erlebt. Gerade gestern, am Mittwoch, 18. 10. 2018, wurde dies in Beerfelden in der Alten Turnhalle bei der Filmvorführung des Kinofilms „End of Landschaft – wie Deutschland sein Gesicht verliert“ von Autor Jörg Rehmann eindrucksvoll spürbar. Wenige Tage zuvor war dieser Film in Erbach in drei Kinosälen gleichzeitig im ausverkauften Haus zu erleben.
Bereits jetzt werde, so stellen die Bürger fest, gegen das in der bevorstehenden Volksabstimmung vorgesehene Staatsziel in Art. 26 b verstoßen, wo es heißt: „Die natürlichen Lebensgrundlagen des Menschen stehen unter dem Schutz des Staates und der Gemeinden.“ Nach diesem Staatsziel sei der Staat und die Gemeinden im Rahmen ihrer Zuständigkeit und Leistungsfähigkeit verpflichtet, „zur fortlaufenden Beachtung ihr Handeln nach ihnen auszurichten.“ Es sollte in der Bürgerschaft kein Zweifel darüber aufkommen, dass formulierte und in der Verfassung des Landes Hessen festgeschriebene Staatsziele von den Verantwortungsträgern in der Politik zweifelsfrei eingehalten werden.
Die Besucher stimmten in den Gesprächen im bis auf den letzten Platz gefüllten Saal den kritischen Bürgerinitiativen „Gegenwind“ inhaltlich zu, dass die Zerstörung der Landschaft im Odenwald durch Windindustrie dem ländlichen Raum keinen wirtschaftlichen Nutzen bringe und keine Arbeitsplätze schaffe, was gerade zur Zukunftsentwicklung der neuen Stadt Oberzent von dringender Notwendigkeit sei. Stattdessen werden die Wälder im Odenwald zu Spekulationsobjekten auf Subventionsbasis, die die Erträge aus den Taschen der kleinen Leute und des Mittelstandes ziehe und in die Töpfe der großen Kapitalunternehmen transferiere, ohne einen Nutzen für das Gemeinwohl sowie die lokale Ökonomie zu hinterlassen. Der politisch gesteuerte Prozess ohne Bürgerbeteiligung und mit der Entmündigung der Kommunalpolitik entspreche nicht den Prinzipien der Demokratie, sondern den Strukturen des Kolonialismus, ganz im Gegensatz des neuen Verfassungsartikels 64, in dem der Grundsatz der Subsidiarität betont wird.
Ich bitte Sie daher in aller Offenheit sehr inständig, uns dabei behilflich zu sein, den Landschaftscharakter unserer neuen Stadt zu bewahren, damit er für langfristig richtige Planungsziele im Sinne einer ökologischen Gesundheitsregion für die angrenzenden Ballungsgebiete, die weiter wachsen, zielorientiert entwickelt werden kann.
Herzlichen Dank für Ihr Verständnis.
Mit freundlichen Grüßen,
Horst Schnur
Filmvorführung in der "Alten Turnhalle" in Beerfelden, Hirschhorner Straße 40, um 19 Uhr
Anfahrt: siehe Kartenausschnitt links. Zusätzliche Parkplätze sind auch hinter dem Gebäude in der Adalbert-Stifter-Straße zu finden.
Wir als Bürgerinitiative haben einen Fragenkatalog an die Bürgermeisterkandidaten, welche sich zur Wahl am 29.April in der Stadt Oberzent stellen, geschickt. Die Antworten finden Sie unter Aktuelles
Bitte drucken Sie sich diesen Text aus und schicken Sie diesen an das Amt für Denkmalpflege. Adresse, Datum und Unterschrift nicht vergessen.
Vielen Dank sagt Andreas Krauch (Vorsitzender der BI und Bürgermeisterkandidat)
Aus Wiesbaden kommen derzeit erneut falsche Nachrichten“, stellt der Windkraft-kritische eingetragene Verein "Vernunftkraft" Odenwald (VkO) e.V. fest.
Die von Wirtschaftsminister Tarek Al-Wazir (GRÜNE) verbreiteten falschen Aussagen ließen sich an folgenden Zitaten festmachen konstatiert VkO-Vorsitzender Peter Geisinger:
Zitat1: Alleine die im vergangenen Jahr installierten Windenergieanlagen liefern Strom für mehr als 150.000 Haushalte - und zwar atom- und kohlefrei.
Dazu VkO: Hier wird erneut konsequent ausgeblendet, dass die Lieferung von Windstrom nur funktioniert, wenn der Wind auch weht. Bei Flaute gibt es keinen Windstrom und die Haushalte werden (das ist ihr Glück) von anderen Kraftwerken versorgt. Windstille ist natürlich auch atom- und kohlefrei...
Zitat 2: Nachdem wir 2014 erstmals innerhalb eines Jahres Windenergieanlagen mit einer Leistung von mehr als 200 Megawatt ans Netz gebracht haben...
Dazu VkO: Diese 200 Megawatt sind nicht „am Netz“. Sie stehen bei Windstille nur in der Landschaft herum, ohne Strom zu erzeugen. 2016 gaben alle in der Bundesrepublik installierten Windindustrieanlagen nur in 18,5% der Jahresstunden ihre volle Leistung ab. In 81,5% der Jahresstunden lieferten sie dafür NULL Leistung. (Vollaststundenberechnung)
Zitat 3: Die Energiewende in Hessen findet statt – und zwar gemeinsam und mit voller Unterstützung der Hessinnen und Hessen.
Dazu VkO: Es findet keine Energiewende statt. Was stattfindet, ist eine nicht funktionierende Stromwende. Ohne konventionelle Kraftwerke gingen in Hessen die Lichter aus. Da nützt auch ein weiterer Zubau an Windanlagen nichts.
Die Erhebung von Infratest, auf die der Minister bei der „Unterstützung durch alle Hessinnen und Hessen“ verweist, dürfte mittlerweile überholt sein:
Alleine im vergangenen Jahr gab es 50 Demonstrationen in Hessen gegen den weiteren Windkraftausbau; die letzte am 1. Dezember 2017. Offenbar ist das noch nicht genug.
Zitat 4: Horrorgeschichten über angebliche Windkraftmonster sind völlig überzogen. Und die große Mehrheit der Hessen weiß das auch.
Dazu VkO: Überzogen? Das sehen manche Bewohner von hessischen Großstädten vielleicht so. Die von 220m hohen geflügelten Betontürmen betroffenen Bewohner im Odenwald, im Vogelsberg und im Taunus sehen das anders.
Was insgesamt besonders auffalle: Der „grüne“ Minister habe in seiner Pressemitteilung mit keinem Wort die verheerenden Auswirkungen seiner Politik auf Arten- und Naturschutz erwähnt.
Dieses wichtige Thema verdiene allerdings eine gesonderte und vertiefte Betrachtung außerhalb dieser kurzen Pressemeldung.
Als Fazit sei jetzt schon zu ziehen: „Wer Natur und Menschen quält, wird im Oktober abgewählt! Oder flotter formuliert: Physik und Mathe glatt verpennt? Dann besser unter 5 Prozent!“
Bitte unterstützen Sie diese Petition an den Deutschen Bundestag mit Ihrer Unterschrift:
www.openpetition.de/petition/online/schluss-mit-dem-zuegellosen-ausbau-der-windkraft-in-deutschland
(Bild: Evi Schwöbel)
Sicht vom Beerfelder Galgen zum geplanten Standort Katzenwinkel/Etzean
Mehr Bilder unter "Aktuelles"
Zur Sache:
In der Gemarkung Beerfelden/Etzean sollen 5 Windräder des Typs Enercon 141 gebaut werden. Das sind die, mit 230 Metern Gesamthöhe, größtmöglichen Windräder welche es zur Zeit gibt.
Das unten angefügte Bild zeigt die geplanten Standorte
Sie können die Gebiete anklicken und heranzoomen.
30. Dezember 2016 - Ein Guter Tag für den Finkenberg -
6 der 9 geplanten Windkraftanlagen auf dem "Finkenberg" sind heute aus dem Genehmigungsprozess zurückgenommen worden.
Das bedeutet, dass das Regierungspräsidium Darmstadt von dem Planer und Projektierer, in diesem Fall ist es die Firma "Enercon", beauftragt wurde, den Genehmigungsprozess vorerst zu stoppen.
Die restlichen 3 auf dem Finkenberg geplanten Windräder, welche die Firma "N-Wind" betreiben möchte, sind weiterhin im Genehmigungsprozess aber nach Aussage des Regierungspräsidium Darmstadt zur Zeit nicht einer Genehmigung würdig. Das lässt uns hoffen, das auch diese Bauanträge zurückgenommen werden.
Wir werden im neuen Jahr weiterhin sehr aufmerksam sein und alles daran setzen, damit unser schöner Wald von Windrädern verschont bleiben möge.
v.l.n.r. Andreas Krauch, Enoch zu Guttenberg, Frank Leutz, Lothar Moll, Dr.Richard Leiner
Der Verpächter eines Grundstückes, welches zur Errichtung einer Windkraftanlage dienen soll, geht ein großes Risiko ein . Dessen sollte er sich bewusst sein.
Warum dem so ist, lesen Sie (Hier):
++++dringend+++++dringend++++dringend++++dringend++++dringend++++
Wir als Bürgerinitiative Gegenwind-Beerfelden-Rothenberg benötigen für weitere Gutachten auf dem Finkenberg dringend mehrere tausend Euro . Dabei geht es um die erweiterte Untersuchung von Vogellebensräumen sowie deren Brutplätzen. Wir sind davon überzeugt ,dass diese von Fachleuten verfassten zusätzlichen Bestandsaufnahmen unserer heimischen Tierwelt , die einzige Möglichkeit darstellen , das die Standorte für Windräder in unserer Region vom Regierungspräsidium in Darmstadt als ungeeignet abgelehnt werden .
Bitte unterstützen Sie unsere wichtige Arbeit mit Ihrer Spende (hier Klicken)
+++++dringend++++dringend+++++dringend+++++dringend+++++dringend++
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Warum der Odenwald für Windräder nicht geeignet ist!
Eine Region rückt zusammen!
Für eine Energiewende mit Vernunft und Verstand
GEGENWIND , der Informations-Flyer zum lesen und ausdrucken Hier klicken
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Die folgenden Bilder zeigen die derzeit beantragten Windräder aus unterschiedlichen Perspektiven (Standorte mit GPS-Daten erstellt).
(Fotos: Evi Schwöbel)
Unter AKTUELLES (24. Februar 2014) können Sie sich die Datei herunterladen und ausdrucken oder an Interessierte
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Der Verweis auf den Urheber ist selbstredend.
An dieser Stelle bedanken wir uns recht herzlich bei der Fotografin Evi Schwöbel für die Erstellung dieser Visualisierung.