Unser Wald als Naturraum ist als Standort für Windkraftanlagen gänzlich ungeeignet:
- Weil in Waldgebieten davon auszugehen ist, dass die tatsächliche Windgeschwindigkeit aufgrund von Verwirbelungen durch die Bäume niedriger ist als in den Potenzialkarten ausgewiesen.
- Weil selbst das Bundesamt für Naturschutz die Auffassung vertritt, dass Wald- und Waldrandgebiete von Windkraftanlagen freizuhalten sind. Von dieser Stelle wird weiterer Forschungsbedarf reklamiert, da in den empfindlichen Wäldern besondere Sorgfalt geboten ist. Im schlimmsten Fall sei vom Worst-Case auszugehen (Positionspapier vom Juli 2011).
- Weil Kahlschlag bei Sturm Angriffspunkte für Windbruch bietet und die Bodenerosion in den sensiblen Höhenlagen des Waldes begünstigen. Kahlschlag wurde in Deutschland verboten, da es zu großen Schäden in den Wäldern kommen kann. Für den Bau von Windrädern wurde Kahlschlag wieder erlaubt... Wie sich ein Wald angrenzend einer Rodungsfläche verändert, sehen Sie in diesem Film HIER...
Wieviel Natur bleibt noch übrig?
Für ein Windrad der bei uns geplanten Höhe, wird eine Fläche von circa zwei Fußballfeldern
gerodet. Danach folgt der Aushub. Anschließend werden Pfähle mit einer durchschnittlichen Länge von 25 Metern und einem Durchmesser von 56 cm in den Boden gerammt. Der Sockel benötigt ca. 1.800 Tonnen Beton (das sind 180 Betonmischer) und ca. 180 Tonnen Stahl. Die Fundamente reichen
insgesamt 30 bis 40 Meter tief in die Erde. Ein einzelnes Rotorblatt besteht aus ca. 15 Tonnen Plastik.
Unvorstellbar auf dem Finkenberg (Falken-Gesäß) für 9 Windräder 18 Fußballfelder zu roden und über 30.000 Tonnen Beton und 3.240 Tonnen Stahl in den Berg zu füllen. Im
Katzenwinkel (Airlenbach, Etzean) demzufolge acht Fußballfelder... Und dies alles trotz unseres angrenzenden Trinkwasserschutzgebiets.
Durch den Austausch von Bodenmaterial beim Bau, können die für das Grundwasser wichtigen Deckschichten zerstört werden. Dies bedeutet eine potenzielle Beeinträchtigung des Trinkwassers.
Beim Bau und dem späteren Betrieb der Windräder werden wassergefährdende Stoffe verwendet (Getriebe- und Hydrauliköle, Batteriesäure, Sprühöle und -fette und Lösungsmittel). Es ist nicht auszuschließen, dass dadurch Schadstoffe auch in untere Erdschichten eindringen. Außerdem können Schadstoffe durch technische Defekte oder menschliche Fehler austreten und zu Umweltschäden führen. Durch austretendes Öl bei einer Havarie würde die Trinkwasserquelle "Saubuche" irreversibel zerstört.
Aus diesen Gründen fordern wir einen größeren Sichheitsabstand zu Trinkwasserschutzgebieten.
Die mechanischen Bauteile in der sogenannten "Gondel" sind umgeben von Ölen und Schmierstoffen. Zudem wird auch viel Kunststoff in der Gondel verbaut. Die Rotorenblätter sind ebenso aus Kunststoff. Überhitzen sich nun bestimmte Teile oder kommt es zu einem Blitzeinschlag (auch hierfür ist unsere Region präferiert), kann es Störungen in der Elektronik geben. So kann sich innerhalb kürzester Zeit ein Brand ausbreiten. Selbst die modernsten Blitzschutzvorrichtungen, Warnmeldesysteme, Löschvorrichtungen und die Verwendung von schwer entflammbaren Materialien können Brände, wie sie immer wieder entstehen, nicht verhindern.
Steht ein Windrad in Flammen, kann die Feuerwehr nur zusehen und "das Gelände sichern", da die höchsten Leitern und kein Wasserstrahl hinaufreichen. Dies wird als "kontrolliertes Abbrennen" bezeichnet! Ganze Teile lösen sich ab und fliegen wie Wurfgeschosse (Brandfackeln) weit in das umliegende Gelände. Das stelle man sich im Hochsommer vor, wo sogar davor gewarnt wird, eine Zigarettenkippe im Wald wegzuwerfen. Wenn der Wald sich einmal entfacht hat, sind auch naheliegende Häuser gefährdet.
Die in diesem Film in Brand geratene Anlage ist im Gegensatz zu den bei uns geplanten nur 100 Meter hoch. Film HIER...
Wie ein Windrad abbrennt und sich Brandfackeln lösen, sehen Sie in diesem Film HIER...
Ein Plädoyer für die stillen Verlierer, die in unseren Naturreservaten mit der einzigartigen Flora und Fauna leben - denn sie können ihre
Stimme nicht erheben!
Die hörbaren, aber auch die nicht hörbaren Geräuschemissionen von Windrädern und die Drehungen der Rotorblätter stören Wildtiere empfindlich in ihren Lebensräumen. Einige
Arten meiden das Gebiet um die Windräder panisch. Ganz besonders für Vögel und Fledermäuse sind die Anlagen lebensbedrohlich. Sie werden vom Sog der Rotoren regelrecht eingezogen und
geschreddert. Durch die gestaffelte Aufstellung mehrerer Windkraftanlagen ergibt sich für die Vögel eine tödliche Barriere.
Bei Fledermäusen platzen durch die hohen Luftdruckunterschiede vor und hinter den Rotoren die Lungenbläschen (anschließend verbluten die Tiere innerlich). Bei einer einzelnen Anlage sind die
Effekte nicht so gravierend, aber die kummulative Wirkung ist verheerend. Allein in Deutschland sterben jährlich 220.000 Fledermäuse durch Windräder. Dies ist eine für den
Bestand bedrohlich hohe Zahl, da ein Weibchen nur ein bis zwei Junge pro Jahr bekommen kann.
Es gibt, speziell in unserer Region, einige besonders geschützte Tierarten, z.B. der Rotmilan (die Hälfte des Weltvorkommens befindet sich in Deutschland).
Gerade er wird häufig von Windrädern getötet, da er beim Jagen höchst konzentriert nach unten und nicht nach vorne sieht. Auch andere Greifvögel, wie der bei uns häufiger
vorkommende Mäusebussard, sind für Windräder "leichte Beute". Sie und die meisten anderen Vögel können die Geschwindigkeit der Rotorblätter nicht korrekt einschätzen. Bei einem
Durchmesser von 100 Metern beträgt die Flügelgeschwindigkeit an den Spitzen bei nur 15 Umdrehungen/min 270 km/h!
Die Dunkelziffer der Tiere, die durch die Rotoren getötet werden, ist extrem hoch, denn in der Regel holt dieses gefundene Fressen schon in den Morgenstunden der Fuchs.
Denken Sie auch an unser Weidevieh, welches Blitzlichtern, Schlagschatten und
Infraschall schutzlos ausgesetzt ist.
Ihre Mithilfe ist gefragt:
Dokumentieren Sie als Anwohner alle schützenswerten Tierarten. Um die Karten rund um die betroffenen Gebiete auf den neuesten Stand zu bringen, benötigen wir
Lebenszeichen von den bedrohten Tieren: Fotos, Filme, Tonaufnahmen, Gewölle, Spuren. Aber auch Beobachtungen über Nistplätze von Vögeln und Fledermäusen. Alle Informationen können dazu
dienen, wenn es um gerichtliche Auseinandersetzungen geht. Beschriften Sie die Aufnahmen am besten mit Datum, Uhrzeit und Standort. Auch Beobachtungen im "Vieraugenprinzip", sprich von 2
Personen, können bei gerichtlichen Auseinandersetzungen sachdienlich sein. Die Nachweise können Sie uns gerne per e-Mail oder Post zukommen lassen.
Vögel:
Uhu, Schwarzstorch, Weißstorch, Rotmilan, Graureiher/Fischreiher, Baumfalke, Wiesenweihe, Rohrweihe, Kranich, Wachtelkönig/Schnepfe
Säugetiere:
Wildkatze, Feldhase, Luchs, Zwergmaus, Sumpfspitzmaus, Feldspitzmaus,
Fledermäuse wie folgt: Großer Abendsegler, Kleiner Abendsegler, Mopsfledermaus, Wasserfledermaus, Bechsteinfledermaus, Braunes Langohr, Fransenfledermaus, Mückenfledermaus, Große Bartfledermaus, Zweifarbfledermaus, Rauhautfledermaus, Zwergfledermaus, Nordfledermaus, Kleine Bartfledermaus
Amphibien:
Feuersalamander, Geburtshelferkröte, Wasserfrosch, Laubfrosch
Reptilien:
Äskulapnatter, Mauereidechse, Kreuzotter, Zauneidechse
Es gibt keinen Artenschutz ohne Schutz der Lebensräume.